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Keine Einigung bei Amalgamersatz, Patienten müssen zahlen

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Patienten müssen mit Mehrkosten rechnen
©APA/APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Das Jahr 2025 bringt für Österreichs Zahnarztpatienten Verschlechterungen: Es wird vorerst keinen von der Krankenkasse vollständig gedeckten Ersatz für das ab dann verbotene Amalgam als Zahnfüllungsmaterial geben. Grund ist die Verhandlungsverweigerung der Zahnärztekammer. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) will nun versuchen, mit einzelnen Zahnärzten gesonderte Verträge abzuschließen, sagte Obmann Andreas Huss am Freitag im Ö1-"Mittagsjournal".

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Die Kasse wäre bereit gewesen, 20 Prozent mehr als bisher für amalgamfreie Füllungen zu zahlen, wobei sie das relativ neue, in Kassenambulatorien erprobte weiße Material Alkasit forciert. Die Zahnärztekammer hingegen will nur den materialtechnisch unterlegenen Glasionomerzement als für die Patienten gratis akzeptieren, alles andere soll aus Sicht der Standesvertretung Privatleistung sein. Terminangebote der ÖGK für weitere Verhandlungen ließ sie unbeantwortet.

Huss zeigte sich über die Kammer verärgert. "Die Zahnärztekammer hat die Zeit wirklich verstreichen lassen, das ist nicht verantwortungsvoll", sagte er im "Mittagsjournal". Die Kasse greift daher zur seit dem jüngsten Finanzausgleich bestehenden Möglichkeit, den Zahnärzten an der Kammer vorbei Einzelverträge anzubieten, mit 20 Prozent Plus für die Füllungen.

Die elf privaten Zahnambulatorien in Österreich hätten dieses Angebot bereits angenommen, hieß es in der ÖGK gegenüber der APA. Auch in den 61 kasseneigenen Zentren werde es eine Gratisversorgung mit dem "neuen guten Material" Alkasit geben, so Huss. Auch für die niedergelassenen Zahnärzte sollte sich der neue Tarif ausgehen, meinte er unter Verweis auf eine ähnliche Situation in Deutschland. Daher, so der ÖGK-Obmann: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Zahnärzte mitmachen werden."

Wer eine Füllung bei einem Zahnarzt machen lässt, der sich dem Angebot verweigert, muss allerdings das Honorar ab kommendem Jahr vorstrecken. Wie hoch die Kostenerstattung der Kasse sein wird, die man sich als Patient dann zurückholen kann, ist laut ÖGK in der Satzung noch nicht festgelegt.

Zahnärztekammer-Präsidentin Birgit Vetter-Scheidl begründete im "Mittagsjournal" die Ablehnung. Man könne ganz besonders den jungen Kollegen nicht zumuten, um Tarife zu arbeiten, die nicht mehr kostendeckend seien. Die Kammer will daher Änderungen des Gesamtvertrags sowie der Honorarordnung. Verhandlungstermine dafür gibt es allerdings noch nicht.

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