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Europarat: Österreich soll Asylbewerbern Arbeitsmarkt öffnen

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Lieferdienste gelten als Risikosektor für Menschenhandel
©APA/APA/THEMENBILD/HARALD SCHNEIDER
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Experten des Europarates haben Österreich empfohlen, Asylbewerbern den Zugang zu Arbeitsmarkt, Berufsausbildung und Deutschkursen zu erleichtern, damit sie nicht so leicht Opfer von Menschenhandel werden. Dies geht aus einem Bericht der Arbeitsgruppe GRETA hervor, der am Dienstag in Straßburg veröffentlicht wurde. In der bereits vierten Evaluationsrunde werden Österreich Fortschritte im Kampf gegen Menschenhandel attestiert.

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Laut dem Bericht ist die Opferzahl mit rund 120 pro Jahr "relativ stabil", wobei bei Männern und im Arbeitsbereich ausgebeuteten Personen ein Zuwachs registriert worden sei. Immer stärker würden Opfer auch über das Internet oder soziale Medien angeworben, so der Bericht, der sich auf den Zeitraum von 2020 bis 2024 bezieht. Im Dezember 2023 hatten die Europarats-Experten auch Österreich besucht. Sie loben insbesondere, dass bei der Erstellung des nationalen Aktionsplans für den Kampf gegen Menschenhandel die GRETA-Empfehlungen berücksichtigt worden seien.

Positiv hervorgehoben wird, dass die Förderungen für zwei NGOs erhöht wurden, die auf den Kampf gegen den Menschenhandel spezialisiert sind und es auch erhöhte Sensibilität für das Thema bei Asylverfahren gibt. Die meisten Opfer kämen aus Nigeria, Rumänien, Bulgarien, dem Irak, Serbien, den Philippinen und Ungarn, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf die Polizei. Die Experten empfehlen eine weitere Stärkung der behördlichen Kapazitäten im Kampf gegen Menschenhandel, auch wenn die diesbezügliche Dotierung im Bundeskriminalamt schon 2023 erhöht worden ist und Kompetenzzentren für Cyberkriminalität eingerichtet worden seien.

Besonders verletzliche Gruppen seien Minderjährige, deren angemessene Unterstützung, Begleitung und Unterbringung sichergestellt werden müsse, sowie migrantische Beschäftigte in prekären Sektoren wie der Gastronomie, Lieferdiensten, dem Baugewerbe, der Landwirtschaft oder auch im häuslichen Bereich. "Die Zahl illegaler Beschäftigungen von Drittstaatsangehörigen ist in den vergangenen Jahren gestiegen", heißt es in dem Bericht. Es brauche ausreichend Beamte und Ressourcen für die Kontrollbehörden, damit sie "proaktive Inspektionen in den Risikosektoren durchführen können". Weiters sei der rechtliche Schutz von 24-Stunden-Pflegekräften zu verbessern, etwa auch durch eine rechtlich verpflichtende Zertifizierung der Vermittlungsagenturen.

Österreich solle auch weitere Maßnahmen gegen die Ausbeutung von Frauen und Männern ergreifen, die für Sexarbeit ausgebeutet werden. Neben gesetzlichen Änderungen gehe es dabei auch um Information und Bewusstseinsbildung.

Die GRETA-Experten kritisieren auch, dass Österreich einige Empfehlungen aus früheren Berichten nicht oder unzureichend umgesetzt habe. Konkret geht es etwa um die Schaffung eines Koordinationsmechanismus, in dem Arbeitsinspektoren, Sozialarbeiter, Fremdenpolizisten, Strafvollzugsbeamte, Mediziner, NGOs und Gewerkschaften zusammenarbeiten, um Opfer zu identifizieren.

Nicht umgesetzt ist auch die in Artikel 13 der Konvention gegen Menschenhandel vorgesehene "Erholungs- und Reflexionsperiode", die Opfern von Menschenhandel eingeräumt werden müsse - bevor sie etwa wegen eines negativen Asylbescheids außer Landes gebracht werden. Diese Periode soll dazu dienen, dass sie ihre traumatischen Erfahrungen verarbeiten können. Schließlich sollen die österreichischen Behörden mehr dafür tun, dass die Opfer für ihr Leid entschädigt werden, etwa indem die Staatsanwaltschaften angehalten werden, dies in Strafverfahren konsequent einzufordern.

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