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Die Erweiterung von ELGA soll laut der Aussendung des Ministeriums in mehreren Etappen passieren: Ab 1. Juli heuer müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Labor- und Radiologiebefunde und die zugehörigen Bilder speichern, also zum Beispiel Röntgenbilder, MRT oder CT. Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen, also auch Labor- und Radiologiebefunde von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung, Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag oder auch Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen.
Mit Jahresbeginn 2028 sollen Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte dann auch Pathologiebefunde speichern müssen, ab 1. Jänner 2030 müssen Krankenanstalten und niedergelassene Fachärzte schließlich auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung speichern.
Patientinnen und Patienten hätten damit jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde. Dies ermögliche auch eine effizientere Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten, das Risiko von Wechselwirkungen und Fehldiagnosen sinke. Auch in Notfällen oder wenn man einen neuen Arzt aufsucht, stünden sämtliche Diagnosen zur Verfügung. Von ELGA kann man sich auch abmelden.
Die neuen Speicherverpflichtungen seien "ein wichtiger Schritt", um ELGA zu einem "nützlichen Gesundheitsportal" für die Patientinnen und Patienten auszubauen, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Ergebnisse werden in den kommenden Jahren nach und nach sichtbar werden." Dass eine neue blau-schwarze Regierung den Zeitplan noch kippen könnte, glaubt Rauch nicht, wie er im Ö1-"Morgenjournal" am Samstag sagte.