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Beantragt werden kann die ETA ("Electronic Travel Authorisation") am schnellsten über eine entsprechende App, aktuell müssen umgerechnet gut zwölf Euro bezahlt werden, ab dem 9. April knapp 20 Euro. Wer ohne Antrag losfliegt oder losfährt, wird entweder von den Fluglinien nicht mitgenommen oder bei der Einreise bei der Passkontrolle abgewiesen.
Bei Flügen des Lufthansa-Konzerns, zu dem auch die österreichische Tochter Austrian Airlines gehört, erfolge die Überprüfung beim Check-in-Vorgang "mit systemseitiger Unterstützung", teilte ein Sprecher mit. "Zusätzlich haben wir eine Dokumentenkontrolle vor dem Boarding etabliert."
Weil die Fluggesellschaft im Voraus seit Wochen über die wichtige Änderung informiert, etwa per Mail und beim Online-Check-in, "erwarten wir, dass die Fluggäste bereits gut im Bilde sind", teilte die Lufthansa mit. Auch andere Anbieter wie die britische Fluggesellschaft Easyjet kommunizierten die ETA-Pflicht in den vergangenen Tagen schriftlich. Das letzte Wort haben die Grenzbehörden.
Im Kern ist die ETA eine zusätzliche Sicherheitsüberprüfung, die britische Regierung kann zudem mit Zusatzeinnahmen in Millionenhöhe rechnen. In der "UK ETA"-App muss ein Foto des Reisepasses sowie ab einem Alter von über neun Jahren ein Foto des Gesichtes hochgeladen werden. Beantwortet werden müssen zudem diese Fragen:
Das Außenministerium warnte vor betrügerischen ETA-Anbietern und Fake-Webseiten, welche jener der britischen Regierung ähneln. "Bitte benützen Sie zur Beantragung ausschließlich die von der britischen Regierung (gov.uk) bereitgestellte Seite", heißt es.
Die Bestätigung der Einreisegenehmigung soll wegen der automatisierten Bearbeitung in der Regel schnell kommen, die britische Regierung gibt aber eine Bearbeitungszeit von bis zu drei Werktagen an. Die ETA berechtigt zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Möglich ist deshalb auch etwa ein Kurzzeitstudium (bis zu sechs Monate).
Nicht benötigt wird die ETA von Inhabern britischer Visa, Aufenthaltsbewilligungen oder eines Post-Brexit-Aufenthaltstitels ("Settled Status" oder "Pre-Settled-Status").