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Damit die neue Regierung ihre Arbeit voll aufnehmen kann, wird das Bundesministeriengesetz geändert, um die neue Ressortverteilung zu fixieren. Beschlossen wird auch ein gesetzliches Budgetprovisorium, um die Liquidität bis zum Beschluss des geplanten Doppelbudgets sicherzustellen. Da die Zeit beim Budgetloch drängt, nimmt man sich dann eine Reihe von Einsparungsmaßnahmen vor. Beschlossen werden soll unter anderem eine Erhöhung der Bankenabgabe, die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, ein Aus für die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen und für Steuerausnahmen für E-Autos sowie höhere Tabaksteuern. Noch dazukommen könnten Beschlüsse zur Abschaffung der Bildungskarenz in der derzeitigen Form und Abgaben für Energieerzeuger, sofern noch dementsprechende Abänderungsanträge eingebracht werden.