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Petition, Demonstration, Bürgerinitiative: Instrumente der direkten Demokratie

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Bürgerbeteiligung

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Volksabstimmung, Volksbegehren, Petition, Demonstration, Bürgerinitiative und Co.: Welche Instrumente der Bürgerbeteiligung und direkten Demokratie gibt es in Österreich? Und wie funktionieren sie? Ein Überblick.

Neben der parlamentarischen Wahl sieht die Österreichische Verfassung für Bürger:innen eine Reihe weiterer Möglichkeiten vor, um eigenen politischen Anliegen Gehör zu verschaffen. Die bekanntesten und am häufigsten verwendeten Instrumente der Bürgerbeteiligung sind die Petition, die Bürgerinitiative und Demonstrationen. Sie fallen unter die Instrumente der direkten Demokratie, wozu auch die Volksabstimmung, das Volksbegehren und die Volksbefragung zählt.

Volksabstimmung

Bei der Volksabstimmung, einem Instrument der direkten Demokratie, wird mit „Ja“ oder „Nein“ darüber abgestimmt, ob ein bestimmtes Gesetz oder eine Verfassungsänderung in Kraft treten soll. Diese Entscheidung ist – im Gegensatz zum Volksbegehren – rechtlich bindend. Die letzte Volksabstimmung fand jedoch 1994 - über den Beitritt Österreichs zur EU - statt.

Volksbegehren

Um selbst ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, können Bürger:innen ein sogenannte Volksbegehren initiieren, das ebenfalls zur direkten Demokratie zählt. Um ein Volksbegehren ins Leben rufen zu können, braucht es zunächst mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen. Ist diese Hürde geschafft, legt das Innenministerium eine Eintragungswoche fest. Während dieser liegt das Begehren für acht Tage zur Unterschrift in den Gemeinden bzw. Bezirksämtern aus. Via Handysignatur kann auch online unterschrieben werden. Unterschreiben mindestens 100.000 stimmberechtigte Personen oder mindestens ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer, muss das Volksbegehren im Parlament behandelt werden. Rechtlich bindend ist das Begehren jedoch nicht. Hier gibt es eine Übersicht zu allen derzeit laufenden Volksbegehren in Österreich.

Volksbefragung

Die Volksbefragung wird im Gegensatz zur Volksabstimmung vor dem Gesetzesbeschluss durchgeführt. Sie dient dazu, die Meinung der Bevölkerung einzuholen. Eine Volksbefragung muss eine Angelegenheit "von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung sein". Beantragen kann diese der Nationalrat oder die Bundesregierung. Das Ergebnis ist rechtlich nicht bindend.

Petition

Das Sammeln von Unterschriften zu politischen Zwecken hat eine jahrhundertelange Tradition und zielt darauf, belegen zu können, wie viele (unterschreibende) Menschen tatsächlich hinter einem Anliegen stehen. Unterschriftenlisten kommen meist bei lokalen oder regionalen Themen zum Einsatz, beispielsweise bei der Forderung für oder gegen die Umsetzung eines Bauprojekts. Klassische Unterschriftenlisten finden sich heute nur noch selten, meist werden Petitionen online abgehalten. Das spart Zeit und Geld und erleichtert Interessent:innen die Teilnahme.

Links: Hier können Online-Petitionen erstellt werden:
change.org
openpetition.eu
mein.aufstehn.at

Bürgerinitiative

Um ein Anliegen direkt in den Nationalrat einzubringen, gibt es zwei Möglichkeiten. Eine sogenannte Parlamentarische Bürgerinitiative muss von mindestens 500 wahlberechtigten Staatsbürger:innen eigenhändig unterzeichnet und anschließend an die Parlamentsdirektion übergeben werden. Sogenannte Parlamentarische Petitionen können von Nationalratsabgeordneten oder Bundesrät:innen direkt eingebracht werden. Themen von Bürgerinitiativen und Petitionen werden öffentlich im Plenum des Nationalrats diskutiert.

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Anleitung zur direkten Demokratie in Österreich

Anleitung zur direkten Demokratie in Österreich

Demonstrationen

Eine weniger formelle Art der direkten Beteiligung sind öffentliche Versammlungen, wie Kundgebungen oder Demonstrationen. Diese müssen mindestens 48 Stunden vor Beginn bei der jeweiligen Landespolizeidirektion beziehungsweise der Bezirksverwaltungsbehörde schriftlich angezeigt werden, dürfen von den Behörden jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) untersagt werden.
In der Anzeige enthalten sein müssen unter anderem:

  • Zeit und Ort der Veranstaltung

  • geplante Route

  • ungefähre Teilnehmer:innenzahl

  • verantwortliche Ansprechperson

Während der Nationalrat, der Bundesrat oder ein Landtag tagt, darf im Umkreis von 300 Metern keine Versammlung abgehalten werden. Ziel einer Demonstration oder einer Kundgebung ist es, möglichst viel öffentliche Aufmerksamkeit für ein Thema zu generieren.

Stellungnahmen

Neben Petitionen, Volksbegehren und Demonstrationen stehen Bürger:innen noch einige weitere Instrumente zur Verfügung. Beispielsweise können seit 1. August 2021 Bürger:innen und Organisationen während des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu sämtlichen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abgeben.

Eine Übersicht über weitere Beteiligungsmöglichkeiten findet sich auf der Parlamentshomepage parlament.gv.at

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