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Deutsche Aktivisten wegen krimineller Vereinigung angeklagt

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Lange sorgten Aktivisten mit Protestaktionen für Schlagzeilen
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Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf Aktivistinnen und Aktivisten der früheren Klimagruppe "Letzte Generation" wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Die Anklageschrift umfasst den Angaben zufolge 149 Seiten, wie die ehemaligen Mitglieder am Montag selbst mitteilten. Die Rede war von einem "Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie". Die Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht.

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Im Mai 2023 war die Generalstaatsanwaltschaft München mit einer groß angelegten Razzia gegen die Letzte Generation vorgegangen, dabei wurden 15 Objekte durchsucht. Beschwerden gegen die Durchsuchungen und Beschlagnahmen blieben erfolglos.

Entsprechende seit mehr als einem Jahr andauernde Ermittlungen gegen mehrere Mitglieder des ebenfalls aufgelösten österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung laufen bei der Staatsanwaltschaft Wien. Das Verfahren sei weiterhin noch anhängig, wie Sprecherin Nina Bussek am Montag auf Anfrage bestätigte. Die Anklagebehörde hatte im Dezember 2023 entsprechende APA-Recherchen bestätigt, wonach ein Verfahren gegen mehrere Mitglieder der Gruppe wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, der schweren Sachbeschädigung sowie weiterer Vorwürfe geführt wird. Zumindest zeitweise wurden 52 Personen als Beschuldigte gelistet, 29 davon auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung, wie die Staatsanwaltschaft im Dezember 2023 mitteilte. Eine Zahl zum derzeitigen Ausmaß des Verfahrens nannte die Staatsanwaltschaft am Montag gegenüber der APA nicht.

Die Gruppe erlangte in den vergangenen Jahren Aufmerksamkeit für ihre Blockadeaktionen auf Straßen und Verkehrsknotenpunkten. Jene Proteste bilden auch die Grundlage für das strafrechtliche Verfahren der Wiener Anklagebehörde. Im Herbst 2023 hatten sich die Protestierenden - unter anderem auf der Südautobahn (A2) sowie am Wiener Ring mit einer Sand-Superkleber-Mischung, sogenannten "Mumienhänden", auf der Fahrbahn festgeklebt. Die Feuerwehr musste die Aktivistinnen und Aktivisten daraufhin teils von der Fahrbahn schremmen.

Die Staatsanwaltschaft verwies in diesem Zusammenhang auf die Beschädigung von Autobahnen als Teile der kritischen Infrastruktur. "Die Proteste haben damit ein neues Level erreicht", hatte Sprecherin Judith Ziska von der Staatsanwaltschaft Wien damals das Verfahren begründet.

Die in der Folge bekanntgewordenen Ermittlungen hatten österreichweit für Aufsehen und breite Diskussionen gesorgt. Kritik kam vom Ökobüro, dem Dachverband der österreichischen Umweltschutzorganisationen, der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, den Grünen sowie weiteren Klimaschutzbewegungen und NGOs. Stimmen aus ÖVP und FPÖ begrüßten das Verfahren dagegen ausdrücklich.

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