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Derzeit sei nur die Haltung von gewissen Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, sei sie erlaubt, hielt Doskozil fest. "Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden", argumentierte der Landeshauptmann. Er sieht darin eine "sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern" im Tierschutzgesetz. Diese will er nun im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens vom VfGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz überprüfen lassen.
Auch eine neuerliche Beschwerde wegen des Vollspaltenböden-Verbots in der Schweinehaltung könnte sich Doskozil im Fall der Fälle vorstellen. Für die bis 2040 dauernde Übergangsfrist, die mit 1. Juni 2025 aufgehoben wird, gebe es noch keine neue Regelung. "Sollte es wieder eine lange Übergangsfrist geben, werden wir das Gesetz abermals durch den Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen", kündigte er an.
Im Burgenland will Doskozil ein neues Fördermodell erarbeiten, mit dem die Streichung der Mutterkuhprämie kompensiert werden soll. Dieses soll auch die regionale Rinderzucht stärken, qualvollen Tiertransporten einen Riegel vorschieben und die Wettbewerbschancen der heimischen Landwirtschaft verbessern, meinte der Landeshauptmann.