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Bundesrat Österreich: Aufgaben, Mitglieder und Unterschied zum Nationalrat

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Der Österreichische Bundesrat im Paralment

©Elke Mayr
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Als „Zweite Kammer“ ist der Bundesrat in Österreich für die Kontrolle von Nationalrat und Bundesregierung zuständig. Seine Macht ist dabei jedoch begrenzt. Warum das so ist, wie der Bundesrat zusammengesetzt ist und wie hoch das Gehalt für Mitglieder im Bundesrat ist. Ein Überblick.

Was ist der Bundesrat in Österreich?

Der Bundesrat wird in Österreich gerne als Länderkammer bezeichnet. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die Interessen der neun Bundesländer Österreichs zu vertreten. Wie in vielen anderen Nationalstaaten bilden National- und Bundesrat zusammen das Österreichische Parlament. Gemeinsam üben sie die Gesetzgebung des Bundes aus. Der Bundesrat gilt in Österreich als sogenannte Zweite Kammer, die als politisches Gegengewicht Nationalrat und Regierung kontrollieren soll.

Unterschied zwischen Bundesrat und Nationalrat

Während der Nationalrat die Abgeordnetenkammer des Parlaments ist, ist der Bundesrat die Vertretung der Bundesländer. Gesetze und Initiativen werden im Nationalrat beraten und beschlossen und werden anschließens im Bundesrat behandelt. Der Bundesrat kontrolliert als politisches Gegengewicht den Nationalrat (und die Regierung).

Wie ist der Bundesrat zusammengesetzt?

Der Bundesrat hat aktuell 61 Mitglieder. Diese werden im Gegensatz zum Nationalrat nicht direkt gewählt, sondern von den jeweiligen Landtagen entsandt. Bundesrät:innen werden entsprechend der Dauer der Gesetzgebungsperiode ihres Landes gewählt und üben ein freies Mandat aus, das heißt sie sind nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.

Entsprechend der Einwohner:innenzahl dürfen die einzelnen Bundesländer eine unterschiedliche Anzahl an Bundesrät:innen entsenden. Dem bevölkerungsreichsten Bundesland, Niederösterreich, stehen zwölf Mandate zu. Als Bundesländer mit den wenigsten Einwohner:innen sitzen für das Burgenland und Vorarlberg drei Repräsentant:innen im Bundesrat. Alle zehn Jahre, nach Volkszählungen, kann sich die Zahl der Abgeordneten und die länderspezifische Zusammensetzung wieder ändern. Bis August 2013 saßen 62 Mitglieder im Bundesrat.

Dem Bundesrat stehen ein:e Präsident:in und zwei Vizepräsident:innen vor. Der Vorsitz wechselt halbjährlich, entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Bundesländer.

Mandate nach Bundesländern:

  • Niederösterreich: 12

  • Wien: 11

  • Oberösterreich: 10

  • Steiermark: 9

  • Tirol: 5

  • Salzburg: 4

  • Kärnten: 4

  • Burgenland: 3

  • Vorarlberg: 3

Aufgaben und Pflichten

Die zentrale Aufgabe der Bundesratsabgeordneten ist die Vertretung der Länderinteressen bei der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesrat hat hierbei ein sogenanntes suspensives Vetorecht, das heißt, er kann Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates durch einen Einspruch zwar aufschieben, jedoch nicht verhindern. In diesem Fall würde man von einem absoluten Veto sprechen. Durch einen sogenannten Beharrungsbeschluss kann der Nationalrat durch eine Wiederholung des Beschlusses das Veto des Bundesrates umgehen.

Dieses Machtungleichgewicht zwischen National- und Bundesrat ist immer wieder Gegenstand von Kritik, da durch die Möglichkeit der Beharrungsbeschlüsse die realpolitische Macht des Bundesrates deutlich eingeschränkt ist. Kritiker:innen fordern daher regelmäßig die Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrats – oder dessen Abschaffung.

Nur in wenigen Fällen hat die Länderkammer ein absolutes Vetorecht. Dies ist zum Beispiel bei Staatsverträgen der Fall, bei Verfassungsgesetzen oder Gesetzen, die die Kompetenzen der Länder einschränken würden. Um Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten, braucht es die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Bundesratsmitglieder.

Erstmals in der Geschichte seines Bestehens verhinderte der Bundesrat im Februar 2019 ein Gesetz. 21 SPÖ-Abgeordnete stimmten gegen die Novelle des Ökostromgesetzes. Dies war möglich, weil es auch die Kompetenzen der Länder betroffen hätte.

Der Bundesrat kann auch selbst Gesetzesanträge in den Nationalrat einbringen. Außerdem besitzen Bundesrät:innen Instrumente, um die Arbeit des Nationalrates und der Regierung zu kontrollieren, zum Beispiel indem sie mündliche oder schriftliche Anfragen einbringen können. Zudem sind sie Teil der diversen internationalen Aktivitäten des Parlaments.

Literaturtipp:

100 Jahre Bundesrat: Eine solide Säule der Republik: Ein Lesebuch: Eine starke Säule der Republik

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Wo sitzt der Bundesrat?

Der Bundesrat kommt im Parlamentsgebäude (Dr. Karl Renner-Ring 3, 1010 Wien) zusammen.

Factbox Bundesrat

Österreichischer Bundesrat: Mitglieder

Die am stärksten im Bundesrat vertretene Partei ist derzeit mit 25 Mitglieder die ÖVP. Dahinter folgt mit 18 Mandaten die SPÖ, die FPÖ mit 11 und die Grünen mit 6. Die NEOS halten ein Mandat inne.
Ähnlich dem Nationalrat können sich Mitglieder des Bundesrates zu Fraktionen zusammenschließen. Dazu braucht es mindestens fünf Mitglieder oder den Beschluss des Bundesrates.

Die Zusammensetzung nach Parteien ändert sich jedoch beständig, da sich der Bundesrat aus den Vertreter:innen der Länder zusammensetzt. Ändert sich die Zusammensetzung des Nationalrates im Regelfall nur nach Nationalratswahlen, tauschen Bundesrät:innen nach jeder Landtagswahl die Plätze, das heißt mitunter mehrmals pro Jahr.

Abseits von Partei und Fraktionen verlaufen Sympathiegrenzen im Bundesrat häufiger auch entlang der Länderzugehörigkeit. Mit zwölf Mitglieder hat Niederösterreich die meisten Mandatar:innen im Bundesrat. Gefolgt von Wien mit elf Abgeordneten, Oberösterreich mit zehn, Steiermark mit neun, Tirol mit fünf, Salzburg und Kärnten mit jeweils vier. Das Burgenland und Vorarlberg entsenden jeweils drei Abgeordnete in den Bundesrat.

Bundesrat Mitglieder Wien

Name

Partei

Grimling Elisabeth

SPÖ

Gruber-Pruner Daniela

SPÖ

Obrecht Sascha

SPÖ

Schennach Stefan

SPÖ

Schumann Korinna

SPÖ

Kittl Elisabeth

Grüne

Schreuder Marco

Grüne

Himmer Harald

ÖVP

Wolff Elisabeth

ÖVP

Alramovsky Karl-Arthur

NEOS

Hübner Johannes

FPÖ


Bundesrat Mitglieder Niederösterreich

Name

Partei

Auer Otto

ÖVP

Bader Karl

ÖVP

Berger-Grabner Doris

ÖVP

Köck Eduard

ÖVP

Krumböck Florian

ÖVP

Preineder Martin

ÖVP

Zwazl Sonja

ÖVP

Hahn Doris

SPÖ

Kahofer Andrea

SPÖ

Prischl Eva

SPÖ

Bernard Michael

FPÖ

Spanring Andreas Arthur

FPÖ

Bundesrat Mitglieder Oberösterreich

Name

Partei

Ebner Franz

ÖVP

Miesenberger Johanna

ÖVP

Platzer Alexandra

ÖVP

Tausch Barbara

ÖVP

Tiefnig Ferdinand

ÖVP

Pröller Günter

FPÖ

Steinmaurer Markus

FPÖ

Lancaster Bettina

SPÖ

Reisinger Dominik

SPÖ

Hauschildt-Buschberger Claudia

Grüne

Bundesrat Mitglieder Steiermark

Name

Partei

Buchmann Christian

ÖVP

Kaltenegger Isabella

ÖVP

Kornhäusl Karlheinz

ÖVP

Schindsackl Ernest

ÖVP

Grossmann Elisabeth

SPÖ

Schachner Horst

SPÖ

Leinfellner Markus

FPÖ

Schartel Andrea Michaela

FPÖ

Huber Maria

Grüne

Bundesrat Mitglieder Burgenland

Name

Partei

Gerdenitsch Sandra

SPÖ

Kovacs Günter

SPÖ

Hirczy Berhard

ÖVP

Bundesrat Mitglieder Kärnten

Name

Partei

Appé Ingo

SPÖ

Novak Günther

SPÖ

Riepl Nicole

SPÖ

Ofner Josef

FPÖ

Bundesrat Mitglieder Salzburg

Name

Partei

Eder-Gitschthaler Andrea

ÖVP

Gfrerer Silvester

ÖVP

Egger-Kranzinger David

SPÖ

Steiner-Wieser Marlies

FPÖ

Bundesrat Mitglieder Tirol

Name

Partei

Neurauter Klara

ÖVP

Stillebacher Christoph

ÖVP

Stotter Markus

ÖVP

Schmid Daniel

SPÖ

Steiner Christoph

FPÖ

Bundesrat Mitglieder Vorarlberg

Name

Partei

Eder Heike

ÖVP

Schwarz-Fuchs Christine

ÖVP

Gross Adi

Grüne

Gehalt: Wie viel verdient ein Bundesrat?

Ein Bundesratsmitglied verdient in Österreich laut parlament.gv.at monatlich 4.936,29 Euro brutto (Stand März 2023). Im Gegensatz zu Nationalratsabgeordneten, die ein Monatsgehalt von 9.872,57 Euro brutto erhalten, bekommen Bundesräte keine Mittel für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeiter:innen.

Auch interessant: Gehalt - Vom Lohnzettel bis zu den bestbezahlten Jobs

Bundesratssitzung

In der Regel treten die Bundesrät:innen zwei Wochen nach der Sitzungswoche des Nationalrates zusammen. Möglich sind auch Sondersitzungen. Eine solche kann einberufen werden, wenn diese von mindestens einem Viertel der Bundesratsmitglieder oder Bundesregierung verlangt wird.

Eine Plenarsitzung beginnt meist mit einer Fragestunde, in denen Bundesrät:innen mündliche Anfragen an die Bundesregierung richten. In der darauffolgenden Aktuellen Stunde werden aktuelle Themen oder EU-Themen behandelt. Mit Dringlichen Anfragen können auch tagespolitische Fragen behandelt werden. Zentraler Verhandlungsgegenstand einer Sitzung sind Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Aber auch selbständige Anträge der Mitglieder des Bundesrates oder von Ausschüssen, Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, Anfragen und Anfragebeantwortungen oder Petitionen werden in einer Sitzung des Bundesrat behandelt.

Die Plenarsitzungen des Bundesrats sind öffentlich und können auch online mitverfolgt werden.

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