Als „Zweite Kammer“ ist der Bundesrat in Österreich für die Kontrolle von Nationalrat und Bundesregierung zuständig. Seine Macht ist dabei jedoch begrenzt. Warum das so ist, wie der Bundesrat zusammengesetzt ist und wie hoch das Gehalt für Mitglieder im Bundesrat ist. Ein Überblick.
Was ist der Bundesrat in Österreich?
Der Bundesrat wird in Österreich gerne als Länderkammer bezeichnet. Seine wichtigste Aufgabe ist es, die Interessen der neun Bundesländer Österreichs zu vertreten. Wie in vielen anderen Nationalstaaten bilden National- und Bundesrat zusammen das Österreichische Parlament. Gemeinsam üben sie die Gesetzgebung des Bundes aus. Der Bundesrat gilt in Österreich als sogenannte Zweite Kammer, die als politisches Gegengewicht Nationalrat und Regierung kontrollieren soll.
Unterschied zwischen Bundesrat und Nationalrat
Während der Nationalrat die Abgeordnetenkammer des Parlaments ist, ist der Bundesrat die Vertretung der Bundesländer. Gesetze und Initiativen werden im Nationalrat beraten und beschlossen und werden anschließens im Bundesrat behandelt. Der Bundesrat kontrolliert als politisches Gegengewicht den Nationalrat (und die Regierung).
Wie ist der Bundesrat zusammengesetzt?
Der Bundesrat hat aktuell 61 Mitglieder. Diese werden im Gegensatz zum Nationalrat nicht direkt gewählt, sondern von den jeweiligen Landtagen entsandt. Bundesrät:innen werden entsprechend der Dauer der Gesetzgebungsperiode ihres Landes gewählt und üben ein freies Mandat aus, das heißt sie sind nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.
Entsprechend der Einwohner:innenzahl dürfen die einzelnen Bundesländer eine unterschiedliche Anzahl an Bundesrät:innen entsenden. Dem bevölkerungsreichsten Bundesland, Niederösterreich, stehen zwölf Mandate zu. Als Bundesländer mit den wenigsten Einwohner:innen sitzen für das Burgenland und Vorarlberg drei Repräsentant:innen im Bundesrat. Alle zehn Jahre, nach Volkszählungen, kann sich die Zahl der Abgeordneten und die länderspezifische Zusammensetzung wieder ändern. Bis August 2013 saßen 62 Mitglieder im Bundesrat.
Dem Bundesrat stehen ein:e Präsident:in und zwei Vizepräsident:innen vor. Der Vorsitz wechselt halbjährlich, entsprechend der alphabetischen Reihenfolge der Bundesländer.
Mandate nach Bundesländern:
Niederösterreich: 12
Wien: 11
Oberösterreich: 10
Steiermark: 9
Tirol: 5
Salzburg: 4
Kärnten: 4
Burgenland: 3
Vorarlberg: 3
Aufgaben und Pflichten
Die zentrale Aufgabe der Bundesratsabgeordneten ist die Vertretung der Länderinteressen bei der Gesetzgebung des Bundes. Der Bundesrat hat hierbei ein sogenanntes suspensives Vetorecht, das heißt, er kann Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates durch einen Einspruch zwar aufschieben, jedoch nicht verhindern. In diesem Fall würde man von einem absoluten Veto sprechen. Durch einen sogenannten Beharrungsbeschluss kann der Nationalrat durch eine Wiederholung des Beschlusses das Veto des Bundesrates umgehen.
Dieses Machtungleichgewicht zwischen National- und Bundesrat ist immer wieder Gegenstand von Kritik, da durch die Möglichkeit der Beharrungsbeschlüsse die realpolitische Macht des Bundesrates deutlich eingeschränkt ist. Kritiker:innen fordern daher regelmäßig die Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrats – oder dessen Abschaffung.
Nur in wenigen Fällen hat die Länderkammer ein absolutes Vetorecht. Dies ist zum Beispiel bei Staatsverträgen der Fall, bei Verfassungsgesetzen oder Gesetzen, die die Kompetenzen der Länder einschränken würden. Um Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten, braucht es die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Bundesratsmitglieder.
Erstmals in der Geschichte seines Bestehens verhinderte der Bundesrat im Februar 2019 ein Gesetz. 21 SPÖ-Abgeordnete stimmten gegen die Novelle des Ökostromgesetzes. Dies war möglich, weil es auch die Kompetenzen der Länder betroffen hätte.
Der Bundesrat kann auch selbst Gesetzesanträge in den Nationalrat einbringen. Außerdem besitzen Bundesrät:innen Instrumente, um die Arbeit des Nationalrates und der Regierung zu kontrollieren, zum Beispiel indem sie mündliche oder schriftliche Anfragen einbringen können. Zudem sind sie Teil der diversen internationalen Aktivitäten des Parlaments.
Literaturtipp:
100 Jahre Bundesrat: Eine solide Säule der Republik: Ein Lesebuch: Eine starke Säule der Republik
Wo sitzt der Bundesrat?
Der Bundesrat kommt im Parlamentsgebäude (Dr. Karl Renner-Ring 3, 1010 Wien) zusammen.
Factbox Bundesrat
Aufgabe
Vertretung der Länderinteressen bei der Gesetzgebung
Instrumente
suspensives Vetorecht; kann Gesetze aufschieben, Vetorecht in wenigen Fällen, kann Gesetzesvorschläge einbringen, Anfragen
Mitglieder
61 - entsprechend der Einwohnerzahl der Länder verteilt
Sitzungen
In der Regel zwei Wochen nach dem Nationalrat, Sondersitzungen sind möglich
Österreichischer Bundesrat: Mitglieder
Die am stärksten im Bundesrat vertretene Partei ist derzeit mit 25 Mitglieder die ÖVP. Dahinter folgt mit 18 Mandaten die SPÖ, die FPÖ mit 11 und die Grünen mit 6. Die NEOS halten ein Mandat inne.
Ähnlich dem Nationalrat können sich Mitglieder des Bundesrates zu Fraktionen zusammenschließen. Dazu braucht es mindestens fünf Mitglieder oder den Beschluss des Bundesrates.
Die Zusammensetzung nach Parteien ändert sich jedoch beständig, da sich der Bundesrat aus den Vertreter:innen der Länder zusammensetzt. Ändert sich die Zusammensetzung des Nationalrates im Regelfall nur nach Nationalratswahlen, tauschen Bundesrät:innen nach jeder Landtagswahl die Plätze, das heißt mitunter mehrmals pro Jahr.
Abseits von Partei und Fraktionen verlaufen Sympathiegrenzen im Bundesrat häufiger auch entlang der Länderzugehörigkeit. Mit zwölf Mitglieder hat Niederösterreich die meisten Mandatar:innen im Bundesrat. Gefolgt von Wien mit elf Abgeordneten, Oberösterreich mit zehn, Steiermark mit neun, Tirol mit fünf, Salzburg und Kärnten mit jeweils vier. Das Burgenland und Vorarlberg entsenden jeweils drei Abgeordnete in den Bundesrat.
Bundesrat Mitglieder Wien
Name | Partei |
---|---|
Grimling Elisabeth | SPÖ |
Gruber-Pruner Daniela | SPÖ |
Obrecht Sascha | SPÖ |
Schennach Stefan | SPÖ |
Schumann Korinna | SPÖ |
Kittl Elisabeth | Grüne |
Schreuder Marco | Grüne |
Himmer Harald | ÖVP |
Wolff Elisabeth | ÖVP |
Alramovsky Karl-Arthur | NEOS |
Hübner Johannes | FPÖ |
Bundesrat Mitglieder Niederösterreich
Name | Partei |
---|---|
Auer Otto | ÖVP |
Bader Karl | ÖVP |
Berger-Grabner Doris | ÖVP |
Köck Eduard | ÖVP |
Krumböck Florian | ÖVP |
Preineder Martin | ÖVP |
Zwazl Sonja | ÖVP |
Hahn Doris | SPÖ |
Kahofer Andrea | SPÖ |
Prischl Eva | SPÖ |
Bernard Michael | FPÖ |
Spanring Andreas Arthur | FPÖ |
Bundesrat Mitglieder Oberösterreich
Name | Partei |
---|---|
Ebner Franz | ÖVP |
Miesenberger Johanna | ÖVP |
Platzer Alexandra | ÖVP |
Tausch Barbara | ÖVP |
Tiefnig Ferdinand | ÖVP |
Pröller Günter | FPÖ |
Steinmaurer Markus | FPÖ |
Lancaster Bettina | SPÖ |
Reisinger Dominik | SPÖ |
Hauschildt-Buschberger Claudia | Grüne |
Bundesrat Mitglieder Steiermark
Name | Partei |
---|---|
Buchmann Christian | ÖVP |
Kaltenegger Isabella | ÖVP |
Kornhäusl Karlheinz | ÖVP |
Schindsackl Ernest | ÖVP |
Grossmann Elisabeth | SPÖ |
Schachner Horst | SPÖ |
Leinfellner Markus | FPÖ |
Schartel Andrea Michaela | FPÖ |
Huber Maria | Grüne |
Bundesrat Mitglieder Burgenland
Name | Partei |
---|---|
Gerdenitsch Sandra | SPÖ |
Kovacs Günter | SPÖ |
Hirczy Berhard | ÖVP |
Bundesrat Mitglieder Kärnten
Name | Partei |
---|---|
Appé Ingo | SPÖ |
Novak Günther | SPÖ |
Riepl Nicole | SPÖ |
Ofner Josef | FPÖ |
Bundesrat Mitglieder Salzburg
Name | Partei |
---|---|
Eder-Gitschthaler Andrea | ÖVP |
Gfrerer Silvester | ÖVP |
Egger-Kranzinger David | SPÖ |
Steiner-Wieser Marlies | FPÖ |
Bundesrat Mitglieder Tirol
Name | Partei |
---|---|
Neurauter Klara | ÖVP |
Stillebacher Christoph | ÖVP |
Stotter Markus | ÖVP |
Schmid Daniel | SPÖ |
Steiner Christoph | FPÖ |
Bundesrat Mitglieder Vorarlberg
Name | Partei |
---|---|
Eder Heike | ÖVP |
Schwarz-Fuchs Christine | ÖVP |
Gross Adi | Grüne |
Gehalt: Wie viel verdient ein Bundesrat?
Ein Bundesratsmitglied verdient in Österreich laut parlament.gv.at monatlich 4.936,29 Euro brutto (Stand März 2023). Im Gegensatz zu Nationalratsabgeordneten, die ein Monatsgehalt von 9.872,57 Euro brutto erhalten, bekommen Bundesräte keine Mittel für die Beschäftigung von parlamentarischen Mitarbeiter:innen.
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Bundesratssitzung
In der Regel treten die Bundesrät:innen zwei Wochen nach der Sitzungswoche des Nationalrates zusammen. Möglich sind auch Sondersitzungen. Eine solche kann einberufen werden, wenn diese von mindestens einem Viertel der Bundesratsmitglieder oder Bundesregierung verlangt wird.
Eine Plenarsitzung beginnt meist mit einer Fragestunde, in denen Bundesrät:innen mündliche Anfragen an die Bundesregierung richten. In der darauffolgenden Aktuellen Stunde werden aktuelle Themen oder EU-Themen behandelt. Mit Dringlichen Anfragen können auch tagespolitische Fragen behandelt werden. Zentraler Verhandlungsgegenstand einer Sitzung sind Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Aber auch selbständige Anträge der Mitglieder des Bundesrates oder von Ausschüssen, Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, Anfragen und Anfragebeantwortungen oder Petitionen werden in einer Sitzung des Bundesrat behandelt.
Die Plenarsitzungen des Bundesrats sind öffentlich und können auch online mitverfolgt werden.
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