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Seit 2011 wurden die Bundesgebühren für die Ausstellung dieser amtlichen Dokumente vom Finanzministerium nicht mehr erhöht, weshalb sie auf dem Niveau des Jahres 2010 verblieben. Seit 2011 betrug die Inflation gemäß Verbraucherpreisindex der Statistik Austria 43,6 Prozent. Durch die geplante Valorisierung würde sich demnach die Ausstellung eines neuen Reisepasses von derzeit 75,90 Euro auf rund 109 Euro erhöhen. Für einen Expresspass müsste man statt bisher 100 Euro künftig rund 143 Euro hinlegen, für einen Ein-Tages-Expresspass 316 (statt bisher 220 Euro).
Beim Personalausweis würde eine Inflationsanpassung eine Erhöhung auf rund 88 Euro (derzeit 61,50) bedeuten. Auch die Erteilungsgebühr für den Führerschein dürfte deutlich teurer werden: von aktuell 60,50 Euro auf rund 87 Euro. Die Gebühren für eine Kfz-Zulassung dürften von derzeit 119,80 Euro auf rund 172 Euro steigen.
Der Gebührenstopp seit 2011 galt nicht für alle Bundesgebühren, die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Erhöhungen gab es in dieser Zeit etwa für die Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Einreise- und Aufenthaltstitel, wie etwa Visa-Gebühren. Die geplante Anpassung der nicht erhöhten Gebühren soll gemäß den nach Brüssel gemeldeten Konsolidierungsplänen der Koalitionsverhandler insgesamt 65 Millionen Euro ins Budget spülen.