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Orbán hatte die Einladung an Netanyahu demonstrativ nach Erlass des Haftbefehls ausgesprochen. Eine Festnahme des israelischen Regierungschefs durch ungarische Behörden ist deshalb ausgeschlossen. Ungarn hat zwar das Statut des IStGH ratifiziert, fühlt sich aber an dessen Bestimmungen nicht gebunden.
Israelischen Medienberichten zufolge soll Netanyahu am Mittwoch um 23.15 Uhr Ortszeit (22.15 Uhr MESZ) aus Tel Aviv abfliegen. Demnach würde er am Donnerstag nach Mitternacht in Budapest eintreffen. Einzelheiten zu dem Besuch wurden - entgegen den Gepflogenheiten - im Vorfeld keine bekannt gegeben. Auch auf Anfrage äußerte sich das Pressebüro des ungarischen Ministerpräsidenten nicht dazu. Beobachter führen die Geheimniskrämerei auf den heiklen Charakter des Besuchs angesichts des Haftbefehls gegen Netanyahu zurück.
Die Budapester Polizei hat allerdings eine Aussendung mit detaillierten Angaben zu Straßensperren in der Hauptstadt in den nächsten Tagen veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass sich Netanyahu am Donnerstagvormittag auf dem Budaer Burgberg aufhalten dürfte, wo sowohl Orbán als auch Staatspräsident Tamás Sulyok ihre Amtsgebäude haben. Am Nachmittag dürfte er das Parlament besuchen, am Freitag vermutlich die große Synagoge von Budapest. Für Samstag, dem jüdischen Sabbat, sind demnach keine Straßensperren aufgrund des Besuches vorgesehen. Die Rückreise dürfte aufgrund der Angaben am Sonntag in den Morgenstunden erfolgen.
Der Internationale Strafgerichtshof hatte im vergangenen November den Haftbefehl gegen Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg erlassen. Dem israelischen Ministerpräsidenten werden die folgenden Verbrechen vorgeworfen: Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung; vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit; vorsätzliche Tötung; vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung; Ausrottung, Mord und Verfolgung.
Das Gericht aber verfügt selbst nicht über eine Polizeimacht, um den Gesuchten auch tatsächlich festzunehmen. Dazu ist es abhängig von der Kooperation der Vertragsstaaten. Israel ist nicht Mitglied, Ungarn sehr wohl. Daher müsste Netanyahu verhaftet werden, wenn er ungarischen Boden betritt.
Hier geht es um ein Grundprinzip des Weltstrafgerichts: Jeder ist vor dem Gericht gleich, und keiner kann sich mit Berufung auf ein Amt der Strafverfolgung entziehen. Wenn Staaten Bedenken hätten, stehe es ihnen frei, das Gericht zu konsultieren, sagte ein Sprecher des Strafgerichtshofes in Den Haag. "Es ist jedoch nicht Sache der Staaten, einseitig über die Stichhaltigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheiden." Entscheidungen des Gerichts können schließlich auch vor Gericht angefochten werden.
Ungarn ist einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts. Es hat den Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, ratifiziert. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Aus internationaler Sicht muss Ungarn Netanyahu also festnehmen.
Ungarn hat das Statut des Strafgerichtshofs allerdings nie zu einem Teil seines nationalen Rechts gemacht. Das Land verstoße deshalb "gegen nichts", wenn es Netanyahu nicht festnehme, sagte der Kanzleramtsminister Gergely Gulyás laut ungarischen Medien während einer Pressekonferenz. "Dank dem ehemaligen Präsidenten János Áder" habe man es "im Gefühl" gehabt, das Römische Statut "nie zu einem Teil des nationalen Rechts zu machen".
Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.
Insbesondere die Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung werden nicht erst seit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshof geahndet. Der Schutz der Zivilbevölkerung wurde 1949 - auch als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg - Teil des Internationalen Rechts im Rahmen der vier Genfer Konventionen. Diese wurden 1954 von Ungarn ratifiziert. Auch auf Basis dessen könnte Ungarn Netanyahu festnehmen, denn die ihm vorgeworfenen Verbrechen unterliegen der "universellen Gerichtsbarkeit" - das heißt, sie können auch unabhängig von dem Ort, an dem sie begangen wurden, und der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers geltend gemacht werden.
Ungarn ist das erste europäische Land, in das Netanyahu nach Ausstellung des Haftbefehls reist. Aber es steht nicht allein da. Frankreich, Italien und Polen hatten ebenfalls bereits suggeriert, dass sie den Haftbefehl nicht vollstrecken würden. Auch der deutsche Bundeskanzler in spe, Friedrich Merz, hatte angekündigt, Netanyahu nach Deutschland einladen zu wollen. Er werde Wege finden, dass dieser nicht festgenommen werden müsse. Österreich hatte die Gerichtsentscheidung zwar kritisiert, würde den Haftbefehl wohl aber umsetzen.
Organisationen wie Amnesty International beklagen immer wieder, dass internationale Haftbefehle nicht konsequent von allen Mitgliedstaaten des Gerichts vollstreckt werden. "Dass selbst deutsche Politiker über Schutzmechanismen nachdenken und Merz "Mittel und Wege" sucht, Netanyahu in Berlin zu empfangen, zeigt die gefährliche Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in der EU", sagte Alexander Schwarz von der NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) laut einer Aussendung. "Wer (Russlands Präsidenten Wladimir) Putin vor Gericht stellen will, Netanyahu aber verschont, ist doppelzüngig und unglaubwürdig."