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Kurz hatte am 23. Februar 2024 am Wiener Landesgericht acht Monaten bedingt ausgefasst, wogegen er volle Berufung anmeldete. Bonelli erhielt sechs Monate bedingt, die er ebenfalls nicht akzeptierte.
Die Rechtsmittel waren nach einigen Verzögerungen, die zum Teil auf Einlassungen der Verteidigung zurückzuführen waren, am 21. November dem OLG übermittelt worden. Etwas mehr als fünf Monate später wird sich herausstellen, ob die erstinstanzlichen Entscheidungen "halten".
Der Schuldspruch gegen den Ex-Kanzler betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt hatte. Kurz habe den Eindruck erweckt, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt, befand der Richter. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.