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Kräftig ist das Plus, das ab April bei den Gerichtsgebühren gilt. Betroffen sind die festen Gebührensätze wie etwa Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen Verfahren bis zu einer Bemessungsgrundlage von 350.000 Euro, Gebühren für einvernehmliche Scheidungen, Eintragungs- und Eingabegebühren in Firmenbuchsachen, Gebühren für Grundbuchauszüge oder die Gebühren für Firmenbuchabfragen. Dass die Erhöhung so stark ausfällt, hängt damit zusammen, dass sie zuletzt zwei Mal ausgesetzt wurde.
Die Wettgebühr wird indes von zwei auf fünf Prozent angehoben. 50 Millionen erhofft sich die Regierung von dieser Maßnahme.
Bei der Tabaksteuer werden steuerliche Anpassungen vorgenommen. Das gilt auch für Tabak zum Erhitzen. Die Preissteigerungen dürften sich zwischen 20 und 50 Cent einpendeln. Bei diversen Marken wurde der Preissprung allerdings bereits vorgezogen. Auch hier erwartet man sich Zusatz-Einnahmen von heuer 50 Millionen Euro.
Noch mehr Geld bringen soll, dass nun auch für Elektro-Kfz die normale motorbezogene Versicherungssteuer verrechnet wird. Bisher lag der Satz für diese schadstoffarmen Fahrzeuge bei null. 65 Millionen Euro sollen 2025 auf diesem Weg hereinkommen.
Mit April abgeschafft wird außerdem die für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikmodulen geltende Mehrwertsteuer-Befreiung. 175 Millionen sollen dadurch hereinkommen, dass hier neuerdings der normale 20 Prozent-Satz gilt.
Ausgelaufen ist mit Monatsende die Bildungskarenz. Sie ist nur noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit der Arbeitgeber-Seite vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai beginnt. Alleine diese Maßnahme soll dem Budget 350 Millionen sparen.
Für Konsumenten weniger spürbar sind zwei Maßnahmen, die Banken und Elektrizitätswirtschaft treffen. Durch eine zusätzliche Bankenabgabe erhofft man sich 350 Millionen. Der Standort-Beitrag der E-Wirtschaft ist mit 200 Millionen eingepreist.