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Abgewiesener rumänischer Kandidat erhebt Einspruch

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Abgewiesener Kandidat Georgescu erhebt Einspruch
©APA/APA/AFP/DANIEL MIHAILESCU
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Nach der Abweisung seiner Präsidentschaftskandidatur durch die rumänische Wahlbehörde hat der prorussische Politiker Călin Georgescu wie erwartet Einspruch erhoben. Das teilte einer seiner Berater am Montag in Bukarest mit. Der Einspruch vor dem Verfassungsgericht muss demnach innerhalb von 24 Stunden eingebracht werden, das Gericht soll bereits am Mittwoch darüber entscheiden. Am Sonntag war es in Bukarest nach Abweisung der Kandidatur zu schweren Zusammenstößen gekommen.

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Hunderte Anhänger des auch unter Strafverfolgung stehenden Georgescu hatten am Abend vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert. Teilnehmer durchbrachen dann Absperrgitter der Polizei, die mit Tränengas reagierte. Randalierer bewarfen die Beamten mit Pflastersteinen und Feuerwerkskörpern und setzten Möbel der benachbarten Straßencafés in Brand. Sie stürzten zudem den Übertragungswagen eines von ihnen als politisch gegnerisch betrachteten Fernsehsenders um, berichteten rumänische Medien.

Der kremlfreundliche Rechtsextremist Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Die Wahlkommission hatte Georgescus Kandidatur abgewiesen, unter Berufung auf zwei frühere Beschlüsse des Verfassungsgerichts: Bereits im Herbst 2024 hatte das Verfassungsgericht die Kandidatur einer rechtsextremen Politikerin verboten mit der Begründung, dass diese demokratische Grundwerte verletze. Zweitens bezog sich das Wahlbüro auf die Annullierung der Präsidentenwahl im Dezember 2024, die das Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten in Georgescus Wahlkampffinanzierung verfügt hatte.

Die rumänische Staatsanwaltschaft hat zudem Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen Georgescu eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.

FPÖ-Chef Herbert Kickl und der freiheitliche EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky zeigten sich in Aussendungen vom Montag empört über die Entscheidung der rumänischen Wahlkommission und beschuldigten die Europäische Union, in die Wahlen einzugreifen. "Dieses Vorgehen ist ja kein Einzelfall - vielmehr nimmt sich die EU mittlerweile ganz offen das Recht heraus, in Wahlprozesse und Regierungsbildungen einzugreifen und auf einzelne Politiker Einfluss auszuüben, um unerwünschte Ergebnisse zu korrigieren", so Kickl. Vilimsky ortete seinerseits einen "unvorstellbaren Angriff auf die Demokratie": "Hier wird eine demokratisch gewählte Person einfach aus dem Rennen genommen, während die EU schweigt oder dieses Vorgehen gar gutheißt."

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