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Betroffen von der Aufhebung sind die Abschnitte der A9 zwischen Gratkorntunnel und Knoten Peggau-Deutschfeistritz sowie zwischen Graz-West und Leibnitz. In diesen Bereichen wurde das Tempolimit bisher flexibel aktiviert, wenn Schadstoff- und Prognosedaten es erforderlich machten. Ebenso betroffen sind die Abschnitte der A2 zwischen Graz-Ost und Sinabelkirchen sowie zwischen Graz-West und Lieboch.
Zwischen Graz-Ost und Graz-West wird der "Luft-Hunderter", der dort seit 2017 auf Basis der sogenannten IG-L-Verordnung Feldkirchen in Kraft ist, bleiben. Es handelt sich um ein permanentes Tempolimit, denn hier führt die Autobahn direkt durch das Gemeindegebiet von Feldkirchen - Wohngebiet, Ärztezentrum und Schule sind in unmittelbarer Nähe.
Ab Juli 2025 sollen in höher belasteten Bereichen an den Autobahnen A2 und A9 zwei neue Luftgütemessstationen-Standorte zur Erfassung der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und (PM2.5) sowie Stickstoffdioxid (NO2) in Betrieb genommen werden. Sie sollen die dortigen Immissionen ein Jahr lang aufzeichnen, dann soll evaluiert und mögliche Maßnahmen ausgearbeitet werden.
Was die Vorgangsweise zur Erreichung der ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte anbelangt, will man mit dem zuständigen Bundesministerium die weitere Vorgangsweise klären. Hier gäbe es noch zwei Jahre Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Hier will man in sogenannten "road maps" in Abstimmung mit dem Ministerium bis Dezember 2028 einen Plan zur Luftreinhaltung erstellen, "auch, um eine mögliche Fristerstreckung zur Erreichung der Ziele gewährt zu bekommen", wie es in der Aussendung hieß.
"Mit der Aufhebung des Lufthunderters entlasten wir nun täglich tausende Pendler auf den Teilstrecken der A2 und A9", zeigte sich Landeshauptmann Kunasek überzeugt. "Wir werden die Entwicklungen aber natürlich weiterhin genauestens beobachten. Das heißt auch, bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zum Schutz der steirischen Umwelt zu setzen", ergänzte Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP). Die Verordnung zur Aufhebung des Tempolimits wird am Dienstag unterzeichnet und tritt am 18. April in Kraft.
Kein Verständnis für die Entscheidung hatten am Montag die Grünen: "Die Argumentation von FPÖ und ÖVP ist völlig absurd", so Klubobfrau Sandra Krautwaschl: "Höhere Geschwindigkeiten führen nicht nur nachweislich zu mehr Schadstoffbelastung für die Menschen, die entlang den Autobahnen wohnen, sondern klarerweise auch für diejenigen, die täglich zur Arbeit fahren, sprich für die Pendlerinnen und Pendler selbst.
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) ermöglicht es den Bundesländern Österreichs, teils temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen zu verhängen, um einen Teil der Fahrzeugemissionen zu verhindern und damit die Luftgüte zu verbessern. In der Steiermark wurde der "Luft-Hunderter" ab Dezember 2006 im Großraum Graz oftmals aktiviert. In anderen Bundesländern gibt es auch Tempobeschränkungen nach dem IG-L. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Steiermark waren von Anfang an umstritten und von der früheren Oppositionspartei FPÖ oft kritisiert worden.
Seit Einführung der je nach Luftwerten aktivierten Tempolimits hat sich die Luftqualität nachweislich verbessert. Zuletzt wurden neben den Feinstaubwerten auch Schwefeldioxid und Stickstoffoxide mitgemessen. Insgesamt sind die Tempobeschränkungen nach IG-L in der Steiermark auf vier Teilkorridore - ausgehend von Graz - auf der Pyhrnautobahn (A9) und der Südautobahn (A2) mit zusammen mehr als 94 Kilometer aufgeteilt: Ost erstreckt sich von Graz bis Sinabelkirchen, West bis Lieboch, Nord bis zum Gratkorntunnel Nord und Süd bis Leibnitz.