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187 der bisher abgeschlossenen Verfahren endeten mit der Einstellung durch die Justiz nach Paragraf 190 Strafprozessordnung. In 202 Fällen wurde von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach Paragraf 35c Staatsanwaltschaftsgesetz abgesehen. Insgesamt 505 der 2024 angefallenen Verfahren betrafen Misshandlungsvorwürfe, neun den Verdacht der Ausübung von Zwangsgewalt mit Todesfolge bzw. mit Lebensgefahr verbundenem Waffengebrauch.
Das Innenministerium trat am Montag Kritikern entgegen, "wonach die Ermittlungen voreingenommene Ergebnisse gebracht hätten". Derartige Stimmen würden "durch diese nunmehrige Bilanz einer unabhängigen und neutralen Stelle nachweisbar widerlegt", hieß es in einer Aussendung. "Auch die neue Stelle kommt zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil von Misshandlungsvorwürfen nicht halt- oder belegbar ist."
Unter anderem die NEOS hatten sich in der Vergangenheit immer wieder daran gestoßen, dass die EBM im BAK und damit im Ressortbereich des Innenministeriums angesiedelt wurde. "Die Ermittlerinnen und Ermittler der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe werden auch künftig ihre Arbeit neutral und unabhängig verrichten, sowohl be- als auch entlastende Beweismittel bei Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei sammeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit polizeilichen Handelns leisten", betonte dagegen das Innenministerium.