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Mit dem Studienjahr 2022/23 wurde eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger in Bachelor- und Diplomstudien eingeführt. Wer in den ersten zwei Studienjahren nicht mindestens Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkte absolviert, verliert seine Zulassung an dieser Uni im betreffenden Fach. Wieder beantragt werden kann sie nach einer Frist von zwei Jahren.
Allzu hoch ist die Hürde dabei nicht: Die Absolvierung eines Bachelor-Studiums mit üblicherweise 180 ECTS würde in diesem Tempo 22,5 Jahre dauern, als Mindeststudienzeit sind dagegen nur drei Jahre vorgesehen. Insgesamt wurden im Wintersemester 2022 fast 43.000 Studien neu begonnen, damit wurde in knapp fünf Prozent die Mindeststudienleistung nicht erbracht. Theoretisch könnte dabei auch eine Person in mehreren Studien an der Mindeststudienleistung gescheitert sein.
An der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien wurde in 277 Studien die Mindeststudienleistung nicht erbracht, an der Universität Innsbruck waren es 163, an der Uni Linz 128 und an der Technischen Universität (TU) Wien 110. An der Uni Salzburg waren 65 Studien betroffen und an der Uni Klagenfurt 48. An allen anderen Hochschulen gab es nur vereinzelte Fälle, an den sechs Kunstunis sowie den Medizinunis Wien und Innsbruck, der Veterinärmedizinischen Universität und der TU Graz keinen einzigen.
Genaue Daten über die Struktur der verfehlten Mindeststudienleistungen gibt es an der Uni Wien: Von den rund 1.150 betroffenen Studien wurde in knapp der Hälfte (524) keine einzige Prüfung absolviert und in rund 330 Fällen das Studium von sich aus beendet. In 185 Fällen wurde eine Studienleistungen zwischen einem und elf ECTS-Punkten registriert. Wirklich knapp verfehlt (12-15 ECTS) wurde das vorgegebene Ziel nur in 61 Studien. Eine Systematik bei den Studienrichtungen war laut Uni nicht zu erkennen - betroffen waren Fächer querfeldein.
Laut Daten des Bildungsministeriums wurde ein mit der Einführung der Maßnahme verfolgtes Ziel erreicht. Die Mindeststudienleistung sollte vor allem zu einer Steigerung der Prüfungsaktivität zu Studienbeginn führen - im ersten Studienjahr wurde ein Plus von zwei Prozentpunkten registriert. Als prüfungsaktiv betrieben gilt ein Studium, wenn in einem Studienjahr mindestens 16 ECTS-Punkte absolviert werden.