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Zu Beginn der Verhandlung beschrieb Staatsanwalt Joachim Wüstner die Bluttat. "Es war wie in einem Horrorfilm", benannte er die gewaltvolle Tötung des Völser Ex-Gemeindepolitikers, die in der Wohnung des Angeklagten stattgefunden hatte. "Der Schädel war zertrümmert, die Adern durchtrennt", führte er weiter aus. Der Angeklagte habe mit dieser Tat einen "verdienten Gemeindebürger" abrupt aus dem Leben gerissen. Ein psychiatrisches Gutachten würde zeigen, dass der 52-Jährige zwar unter einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung" leide, zum Tatzeitpunkt allerdings zurechnungsfähig gewesen sei.
Dem widersprach der Verteidiger des Mannes, Albert Heiss, vehement. "Mein Mandant kann aufgrund seiner Krankheit nicht verurteilt werden", sagte er. Er sei "massiv suizidgefährdet" und gehöre in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der Mann sei "schwer depressiv" und würde sich in Haft wohl rasch "suizidieren". Den Zustand seines Mandanten erklärte er auch mit seiner schweren Kindheit: "Sein Vater und seine Mutter haben sich umgebracht und er war seit seiner frühen Jugend auf sich allein gestellt".
Eine Aussage und damit eine Verantwortung des Angeklagten stand noch aus, zuvor sollen noch zwei Sachverständige Auskunft über Tat und DNA-Spuren geben. Die Einvernahme des Angeklagten soll schließlich unter Anwesenheit der Psychiaterin und Gutachterin Adelheid Kastner stattfinden.
Als Grund für die Tat gab der Einheimische bisher an, mit Grundstücksgeschäften unzufrieden gewesen zu sein, die er in der Vergangenheit in bzw. mit der Gemeinde abgeschlossen hatte. Der Leichnam des ehemaligen langjährigen Kommunalpolitikers war am 6. Dezember 2023 in einem Nebengebäude des Grundstücks des Beschuldigten gefunden worden - und zwar eine Woche nach dessen Tod, wie eine Obduktion ergab. Der nunmehr Angeklagte wurde am selben Tag festgenommen. Opfer und mutmaßlicher Täter hatten einander viele Jahre lang gekannt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 52-Jährigen bis zu lebenslanger Haft.