Nach Paragraph 218 Abs 1a StGB ist seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 zu bestrafen, "wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt."
An welche Stellen man sich wenden kann
Doch wohin wendet man sich als Opfer einer sexuellen Belästigung oder von Missbrauch? In Österreich bieten gleich mehrere Stellen Beratung und Hilfestellung an: Die Frauenhelpline steht österreichweit mit Rat und Tat zur Seite. Rund um die Uhr bietet der "24-Stunden Frauennotruf" Hilfe für alle Frauen und Mädchen ab 14 Jahren an, die akut von sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt betroffen sind oder Gewalt in der Vergangenheit erfahren haben. Es gibt auch speziell auf Bundesländer spezialisierte Anlaufstellen wie beispielsweise die "Frauenberatung Villach" oder die "Frauenberatung Mostviertel".
Anlaufstellen im Überblick:
- Die Frauenhelpline Österreich: www.frauenhelpline.at (0800 222 555)
- 24-Stunden-Frauennotruf: www.wien.gv.at/menschen/frauen/beratung/frauennotruf (01-71719)
- Frauenberatung Wien: www.frauenberatung.at
- Frauenberatung Villach: www.frauenberatung-villach.at
- Frauenberatung Mostviertel: www.frauenberatung.co.at
- Links zu diversen Frauennotrufen: www.help.gv.at
- Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen in Österreich: www.frauenberatung.gv.at
- Gleichbehandlungsanwaltschaft (bei Belästigung am Arbeitsplatz): www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at
Kommentare
AnmeldenMit Facebook verbindenThomas GschwandtnerSo., 26. Apr.. 2015 00:29meldenantwortenEs ist ja wirklich sehr interessant, dass es bei sexueller Belästigung anscheinend nur um Mädchen und Frauen geht? Habe NEWS bereits vor 2 Wochen eine Email geschrieben mit der Bitte um eine Erklärung, komischerweise aber bis heute keine Antwort erhalten. Es heißt doch Gleichbehandlung und nicht Frauenbevorzugung oder??
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