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Kuschelzelle für Horror-Eltern

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Rückblick auf den 30. Mai 2005: Ein Untermieter des Paars entdeckte beim Kramen nach Eisschleckern in einer Gemeinschafts- Tiefkühltruhe den Leichnam eines Säuglings. In der Folge durchforstete die Polizei das gesamte Anwesen und fand drei weitere tote Babys. Noch eines in der Gefrierbox, versteckt zwischen Packungen mit Fisolen, Faschiertem und Fischstäbchen. Zwei am Rand des Grundstücks, in einer Scheune; sorgfältig einbetoniert in Malerkübeln.

„Lebenslange Liebe“.

Was Gertraud A. und Hannes G. dann in Verhören zu Protokoll gaben? Die 32-Jährige beteuerte, sich nur schemenhaft an die Geburten der zwei Mädchen und zwei Buben und „eigentlich gar nicht“ an die Vorkommnisse danach erinnern zu können. Der Mann (damals 39) behauptete, niemals etwas von den Schwangerschaften, den Niederkünften und Taten seiner Partnerin geahnt zu haben.

Im März 2006 wurde dem Paar der Mord-Prozess gemacht. Die Urteile: Lebenslang für Gertraud A.; 15 Jahre Haft für Hannes G. SIE sitzt seitdem im Frauengefängnis Schwarzau ein; ER in der Justizanstalt Karlau. Und trotz der vielen Jahre, die nun schon vergangen sind, trotz der Tragweite des Geschehenen, trotz allem halten die zwei noch immer fest zusammen. Schreiben einander Briefe, in welchen sie sich „ewige Liebe“ schwören; telefonieren oft miteinander. Und haben es mittlerweile sogar geschafft, eine amtliche Erlaubnis für regelmäßige Treffen hinter Gittern zu bekommen.

Intime Besuche im Häf’n.

Im Abstand von vier bis sechs Wochen wird Hannes G. von Graz nach Niederösterreich, zu Gertraud A.s „Unterkunft“, transportiert. Eineinhalb Stunden dauert die 134-Kilometer- Fahrt in die Schwarzau, wo das Pärchen dann, ungestört von Wachebeamten, mehrere Stunden in der dortigen „Kuschelzelle“ verbringen darf. Ausflüge, die – sollte nicht gerade ohnehin vonseiten der Justiz eine Tour zwischen den Anstalten notwendig sein – von Hannes G. bezahlt werden müssen. „190 Euro“, so seine Mutter, „kostet so ein Ausflug. Doch mein Bub spart eben eisern; gibt kaum einen Cent von dem Geld, das er in der Haft als Anstaltstischler verdient, für Lebensmittel, die er zukaufen könnte, aus. Und manchmal muss halt auch die Familie eine kleine Summe zuschießen.“ Die Verwandten des Mannes und die der Frau stehen bis dato eisern hinter den beiden. „Weil wir davon überzeugt sind: Gerti ist keine Mörderin, sie stand unter dem Einfluss einer schweren psychischen Störung, als sie ihre Kinder umbrachte.“ Und Hannes G. habe „sowieso nichts gewusst“ von den Verbrechen.

Die Vorgeschichte des Dramas.

Gertraud A., Hannes G.: Wer sind sie? Welche ihre Lebensgeschichten? Einige gescheiterte Beziehungen und auch sonst wenig Gutes (traumatische Kindheitserlebnisse, ein Betrugsprozess) lagen hinter der gelernten Buchhalterin, als sie 1999 in der Tischlerei von Hannes G., verheiratet, Vater dreier Kinder, zu jobben begann. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt nervlich ziemlich am Ende. Sein Betrieb knapp vor dem Konkurs, die Kreditraten für das Eigenheim kaum noch bedienbar. In ihm das Empfinden, versagt zu haben; gescheitert zu sein. Genauso wie bei Gertraud A.

Vielleicht war es das Gefühl der Ausweglosigkeit, das die beiden sofort verband. Gemeinsames Schuften. Tiefgehende Gespräche, nächtelang. Schließlich verliebten sich Chef und Angestellte ineinander. Und beschlossen einen Neuanfang. Hannes G. trennte sich 2000 von seiner Gattin, zog mit Gertraud A. zusammen; in das Haus in der Thalstraße 87. SIE träumte von Nachwuchs, ER verbot ihr derartige Wünsche. Arbeiten, wenn nötig rund um die Uhr, um Schulden abzubezahlen, war sein einziges Ziel. „Dabei habe ich“, erklärte der Mann Anfang 2006 im NEWS-Exklusivinterview, „vieles übersehen.“ Gertraud A.s Schwangerschaften, ihre Taten; „die seelische Not, in der sie sich befunden haben muss“. Und er sagte auch: „Ich werde Gerti nie verlassen, ich werde sie immer lieben. Egal, was kommt.“ Ein Versprechen, das er gehalten hat.

Kampf für Wiederaufnahme.

Die Zukunft der beiden? Ungewiss. Fest steht: Seit Jahren schon kämpfen sie für die Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Bislang allerdings vergeblich. Zum Austausch körperlicher Zärtlichkeiten bleiben ihnen damit also vorerst bloß Rendezvous in der „Kuschelzelle“. Gefängnispsychologen und Ärzte haben dem Häf’n-Paar übrigens dringendst angeraten, im Falle eines Geschlechtsverkehrs auf Verhütung zu achten. Sollte die Frau nämlich in der Haft ein Kind zur Welt bringen – würde es ihr sofort nach der Entbindung weggenommen.

Kommentare

Mit Facebook verbindenUrlauber2620Mo., 21. Jan.. 2013 08:25melden

Wenn es nicht so traurig wär müsste man darüber lachen.

bushmasterMo., 21. Jan.. 2013 02:25melden

Und der STEUERZAHLER gibt das GELD für diese RAMMELEI . Danke der kranken Gesetzgebung. pfuiteufel

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