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Krise der direkten Demokratie

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Es gibt so viele Volksbegehren wie noch nie. Mehr denn je scheitern jedoch und kommen nicht in den Nationalrat. Schlimmer: Die, die es tun, werden dort eher nur schubladisiert.

FAKTUM DER WOCHE

106 Volksbegehren hat es bisher in der Zweiten Republik gegeben. Mehr als die Hälfte davon wurde in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt (61): Man könnte glauben, direkte Demokratie blühe. Das ist jedoch ein Irrtum: Seit geraumer Zeit können Begehren auch online unterstützt werden. Das hat zu einem Boom geführt. Die Erfolgsquote ist jedoch gesunken.

Von den 61 Volksbegehren seit Anfang 2020 kam nur eines auf mehr als 500.000 Unterschriften („Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ vor drei Jahren). In den 1990ern gelang dies hingegen zwei von zehn, in den 2000ern gar vier von neun.

Wichtiger ist bei Volksbegehren jedoch, dass mindestens 100.000 Unterstützungserklärungen zusammenkommen. Dann müssen sie vom Nationalrat behandelt werden. Ursprünglich ist kaum ein Begehren an dieser Hürde gescheitert, heute ist das hingegen bei fast jedem dritten der Fall.

Schlimmer: Einst wurden Begehren in der Regel nicht nur einmal, sondern öfter in einem Ausschuss des Nationalrats -diskutiert. In den vergangenen Jahren war das die Ausnahme. Das stellte der wissenschaftliche Dienst des Parlaments in einer Auswertung fest. Es erfolgt also eher nur eine Schubladisierung.

Woran hapert es? Volksbegehren sollten es Bürgern ermöglichen, ihre Stimme zu erheben. In Wirklichkeit werden sie jedoch immer wieder von Parteien organisiert, um Wähler zu mobilisieren. Das erfolgreichste der Geschichte etwa wurde von der ÖVP betrieben (gegen den Bau eines Konferenzzentrums in Wien 1982 mit 1,4 Millionen Unterschriften).

Parteien haben die Mittel, die für Kampagnen nötig sind. Besonders in Österreich, wo sie über Steuergelder verfügen wie in kaum einem anderen Land. Insofern reicht es zur Stärkung der direkten Demokratie nicht aus, Volksbegehren aufzuwerten, wie es die FPÖ will: Relevant ist, wie Parteien ganz grundsätzlich zu Bürgerbewegungen stehen – und zwar unabhängig davon, ob ihnen ihre Anliegen gefallen oder nicht.

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Dieser Beitrag ist ursprünglich in der News-Printausgabe Nr.06/2025 erschienen.

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