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Weiterhin ein Drittel der Stellungspflichtigen übergewichtig

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Bereits 87 Prozent Nichtraucher
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Fast ein Drittel der Männer des Geburtsjahrgangs 2005 ist bei der Stellung des Bundesheeres über dem Normalgewicht gelegen. 21,4 Prozent galten laut Body Mass Index (BMI) als übergewichtig. Das entspricht dem steigenden Trend der Vorjahre. Weitere 11,2 Prozent waren sogar adipös, zeigen am Donnerstag veröffentlichte Zahlen der Statistik Austria zum Gesundheitszustand der Stellungspflichtigen. Der Raucheranteil unter den jungen Männern ging dagegen auf 12,9 Prozent zurück.

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Vom Geburtsjahrgang 1985 - also vor 40 Jahren geborenen Männern - waren bei deren damaliger Stellung 15,5 Prozent übergewichtig und 5,8 Prozent weitere fettleibig (adipös). Die durchschnittliche Körpergröße bei der sogenannten Musterung des Bundesheeres stieg in diesem Vergleichszeitraum von 177,8 auf 178,8 Zentimeter. Das Durchschnittsgewicht der jungen Männer legte dagegen von den Geburtsjahrgängen 1985 bis 2005 von 72,3 auf 77,0 Kilogramm zu. Von den Stellungspflichtigen des Geburtsjahrgangs 2005 waren 60,5 Prozent normalgewichtig und 6,9 Prozent nach dem BMI untergewichtig.

Positiv entwickelt sich der Anteil der Raucher unter den jungen Männern. Dieser sank über die Jahre deutlich, allein von den Geburtsjahrgängen 2004 auf 2005 von 16,3 auf 12,9 Prozent, also auf eine Nichtraucherquote von 87,1 Prozent. Von den 1985 Geborenen hatten bei ihrer Musterung mit 52,2 Prozent noch mehr als die Hälfte geraucht.

Am höchsten ist die Quote bei den 2005 geborenen Stellungspflichtigen ohne positiven Pflichtschulabschluss, von denen 30,4 Prozent angaben, zu rauchen. Von jenen mit Pflichtschulabschluss rauchten bei der Musterung 18,2 Prozent. Junge Männer, die zum Zeitpunkt der Stellung noch eine Höhere Schule besuchten oder eine solche bereits mit der Matura abgeschlossen hatten, griffen dagegen kaum zur Zigarette. Hier waren es jeweils ca. drei Prozent, also rund 97 Prozent Nichtraucher.

Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist ab dem 17. Geburtstag stellungspflichtig. Die Einberufung zur Stellung erfolgt in dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Das Stellungsverfahren zielt vorwiegend auf die gesundheitliche Eignung für den Wehrdienst ab und endet mit einem Beschluss über die Tauglichkeit bzw. Untauglichkeit für den Grundwehrdienst. Diese Information des Verteidigungsministeriums ist ab dem Geburtsjahrgang 2005 nun erstmals nicht mehr für die Statistik Austria verfügbar, teilte diese auf ihrer Internetseite mit.

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