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Restaurant, Biergarten, Café: Zählen Eiswürfel zum Getränk?

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++ ARCHIVBILD ++ Kaffeegetränke müssen nicht mit Füllstrich serviert werden
©APA, dpa-tmn, Annette Riedl
Wer sich sein Bier- oder Cola-Glas im Restaurant oder Biergarten ganz genau anschaut, wird feststellen: Dort ist ein kleiner Füllstrich zu sehen. Der ist "kein Deko-Element, sondern gesetzliche Pflicht", heißt es seitens der Verbraucherzentralen. Zumindest bei bestimmten Getränken: So müssen in der Gastronomie Wasser, Saft, Softgetränke, Bier und Wein in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden - und zwar bis zu dieser Markierung.

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Tricksereien sind dabei nicht erlaubt: Eiswürfel zählen nicht zur Getränkemenge, Zitronenscheiben und Schaum ebenso wenig, heißt es von der Verbraucherzentrale. Entscheidend ist, dass so viel Flüssigkeit im Glas ist, dass der Füllstrich erreicht wird.

Geregelt ist übrigens auch, wie diese Markierung auszusehen hat: Laut einem Informationsblatt der Aufsichtsbehörden muss der Füllstrich mindestens 10 Millimeter lang sein. Und: Bei schäumenden Getränken wie Bier muss er mindestens 20 Millimeter vom oberen Rand des Glases entfernt sein, damit es auch bis zur Markierung befüllt werden kann.

Der Gastronom war beim Ausschank etwas knauserig? Leichte Abweichungen vom Füllstrich gelten als zulässig, bei deutlichen haben Gäste das Recht, sich nachschenken zu lassen. Experten raten: "Nicht zögern und einfach nachfragen."

Übrigens muss längst nicht jedes Getränk in einem Glas oder Becher mit Füllstrich ausgeschenkt werden. Ausgenommen sind:

ARCHIV - Einen Iced Coffee, bitte! Kaffeegetränke müssen nicht in einem Glas mit Füllstrich serviert werden. (zu dpa: «Restaurant, Biergarten, Café: Zählen Eiswürfel zum Getränk?») Foto: Annette Riedl/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

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