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Doch es ist Vorsicht geboten: Manche Anbieter verschleiern die wahren Kosten dieses Angebotes. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. So kann es etwa zunächst so aussehen, als bekäme man seinen Lebenslauf zu einem einmaligen kleinen Preis oder gar als gratis Probeexemplar. Doch hinterher findet man sich womöglich in einem Abonnement wieder und es werden regelmäßig höhere Beträge vom Konto abgebucht.
Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps, wie man nicht in die Falle tappt:
"Unseriöse Anbieter nutzen die Hektik des Alltags und die Unerfahrenheit der Nutzer aus", so Olesia Jäger von der Verbraucherzentrale Hessen. Ruhe und eine kritische Prüfung können einen vor der Abofalle bewahren.
Ist man doch in die Falle getappt, ist noch nicht aller Tage Abend. Denn ein Vertrag gilt nur, wenn beide Parteien sich über Preis und Leistung geeinigt haben. Den Nachweis muss derjenige erbringen, der das Geld verlangt. Daher, so die VZ, sollten Betroffenene den Vertragsschluss bestreiten und einen Nachweis verlangen, wenn die Forderung unberechtigt ist.
Verbraucher können Forderungen als unberechtigt abwehren, wenn sie etwa über Laufzeit und Kündigungsbedingungen nicht klar und deutlich informiert wurden, so die Verbraucherzentrale Hessen.
In dem Fall hätte man einen Anspruch auf Rückabwicklung. Der Vertrag würde also rückwirkend aufgehoben und die Zahlungsansprüche würden entfallen. Die Verbraucherzentrale hilft online mit einer Briefvorlage dabei, ein Schreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen an den Anbieter zu formulieren.
MANNHEIM - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA/dpa/Anspach/Uwe Anspach