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Ab dem 27. Jänner dürfen so gut wie alle Besitzer eines Visums oder der elektronischen Reisegenehmigung NZeTA auch in Neuseeland problemlos arbeiten, so die offizielle Website der neuseeländischen Regierung.
Es gibt jedoch auch ein paar Ausnahmefälle. So darf man beispielsweise nicht für einen Arbeitgeber mit Sitz in Neuseeland arbeiten. Gleichermaßen dürfen auch keine Produkte oder Dienstleistungen für neuseeländische Unternehmen oder Personen angeboten werden. Zuletzt darf der Besuch auch wirklich nur ein Besuch sein und der Aufenthalt an einem Arbeitsplatz in Neuseeland darf nicht Bedingung für den Auftrag sein.
Bei den meisten digitalen Nomaden sollten die drei Punkte kein Problem sein. Da muss eher auf die Dauer des Aufenthalts geachtet werden. Mit der NZeTA dürfen EU-Bürgerinnen und Bürger bis zu 90 Tage am Stück im Land verbringen. Und das schließt mehrere Besuche im Jahr nicht aus.
Aber Vorsicht: Wer mehr als 92 Tage in einer Zeitspanne von 12 Monaten in Neuseeland verbringt, sollte sich im Voraus schon informieren, ob und welche Auswirkungen das auf eine mögliche Besteuerung hat.
--- - NEUSEELAND: FOTO: APA/APA/dpa/gms/Michael Juhran/Michael Juhran