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Vorläufiges Kartell-Verfahren gegen Lufthansa eingestellt

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Beendigung der Sonderkonditionen für Condor ist kein Kartell-Verstoß
©APA/APA/dpa/Arne Dedert
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Die deutsche Lufthansa wird vorerst doch nicht von der EU-Kommission angewiesen, Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt zu fliegen. Die EU-Kommission stellte ein entsprechendes Kartellverfahren ein, nachdem sie zuvor Wettbewerbsbedenken geäußert und ihre Absicht angekündigt hatte, die Fluggesellschaft dazu anzuweisen. Konkret geht es um die Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von der deutschen Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird.

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Nach Prüfung "aller verfügbaren Beweise" habe die Kommission beschlossen, ihr Verfahren für einstweilige Maßnahmen einzustellen, so die Behörde. Es seien nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung erfüllt. Man prüfe aber weiterhin die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln.

Nach Auflagen aus dem Mai 2013 muss das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada anderen Airlines helfen, ihre Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt zu bringen. Die AUA-Mutter Lufthansa hatte diese zu Sonderkonditionen erbrachten Zubringer auch für andere Condor-Fernflüge im Dezember 2024 jedoch beendet, nachdem der deutsche Bundesgerichtshof ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Lufthansa gekündigten Vertrags geäußert hatte.

Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Bedingungen buchen als zuvor. Die Airline hat ihr Nordamerika-Programm bereits zusammengestrichen und baut eigene Zubringerflüge zwischen Frankfurt und anderen deutschen und europäischen Flughäfen auf.

Den Teilrückzieher der Brüsseler Wettbewerbshüter wollte Condor nicht im Detail kommentieren. Man gehe davon aus, dass die laufenden Verfahren bei Kartellamt und europäischer Kommission zu positiven Entscheidungen im Sinne des Wettbewerbs führen werden. Man sei mit der Lufthansa weiterhin in konstruktiven Gesprächen, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Der Lufthansa-Konzern äußerte sich zunächst nicht.

Brüssel wacht darüber, dass sich europäische Firmen an geltendes Wettbewerbsrecht halten. Damit soll etwa verhindert werden, dass Monopole entstehen, die dann beispielsweise Preise für Verbraucher ungehemmt in die Höhe treiben könnten.

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