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Neue Regierung will gewerbliche Tourismusförderung stärken

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Beim Punkt Tourismus steht im Regierungsprogramm, dass im Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Möglichkeit eines Aufwertungswahlrechtes des Bilanzansatzes von Grund und Boden auf den Verkehrswert geprüft wird - auch über die Anschaffungskosten hinaus. Einhergehend soll es Vorkehrungen im Gläubigerschutz geben. Sachbezugsregeln fürs Personal bei geldwerten Vorteilen wie etwa Wohnungen oder Kinderbetreuung werden auch geprüft. Die gewerbliche Tourismusförderung werde verstärkt.

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Das bereits bestehende Förderportfolio werde weiterentwickelt. Schwerpunkte sind laut Programm Investitionen in Qualitätsverbesserungen, Investitionen zur Angebotserweiterung hin zum Ganzjahresbetrieb, anlässlich von Betriebsübergaben, in ökologische Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung sowie zur Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und in Digitalisierung. Geprüft wird etwa die Anhebung der Kreditobergrenze für ÖHT-Investitionskredite von 5 Mio. auf 10 Mio. Euro. Die Effekte der gewerblichen Tourismusförderung sollen genauer und regelmäßig analysiert sowie die Ergebnisse veröffentlicht werden. Im Rahmen der Förderung werden für Tourismusbetriebe, die in eine nachhaltige Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells investieren, zusätzliche Unterstützungsangebote geschaffen.

Auch eine Entbürokratisierung für Tourismus- und Freizeitbetriebe ist angekündigt. Hier geht es vor allem um die Gastronomie. Diese umfasst Erleichterungen des Betriebsanlagenrechts sowie die Lockerung wiederkehrender Prüfpflichten vor allem bei Neuanlagen und bei der Übernahme von Betrieben. Dabei sind die bestehenden Arbeitnehmerschutzstandards zu wahren. In Gastgärten werden keine neuen gesetzlichen Rauchverbote erlassen, um jedem Betrieb die selbstständige Entscheidung zu ermöglichen.

"Als Branchenvertretung ist es uns gelungen, wichtige Forderungen der Tourismuswirtschaft in einem umfassenden Tourismuskapitel zu positionieren", kommentierte Obmann der Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer (WKÖ), Robert Seeber, das touristische Kapitel des Programms der designierten Dreierkoalition. Insbesondere hob die Unternehmensvertretung hier eine erneute Aufstockung der Drittstaat-Saisonierkontingente auf 5.500 sowie ein Westbalkankontingent von 2.500 hervor. Auch die Anerkennungsprozesse für ausländische Abschlüsse, insbesondere Nostrifizierungen, sollen vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger gestaltet werden. Ebenso soll es Verbesserungen bei der Berufsanerkennung für Fachkräfte aus Drittstaaten geben.

In Sachen "attraktive Beschäftigung" im Tourismus - seitens der Gewerkschaft steht die Sparte oft in der Kritik prekärer Arbeitsverhältnisse - heißt es, dass die Anwerbung und Bindung der Mitarbeitenden prioritär unterstützt werden solle. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung eines gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte angekündigt, der jährlich 6,5 Mio. aus Budgetmitteln erhält. Über Förderrichtlinien werden die Details zur Förderabwicklung und den Fördervoraussetzungen wie beispielsweise eine branchenspezifische Qualifikation festgelegt. Zuständig dafür ist das Arbeitsressort, nicht das Wirtschaftsministerium. Nach drei Jahren soll evaluiert werden.

Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden Modelle zur Ausweitung von Ganzjahresarbeitsplätzen und Saisonverlängerung geprüft. Ein Maßnahmenpaket für mehr Fairness gegenüber Beschäftigten werde erarbeitet. Weibliche Mitarbeiter sollen unter anderem durch Präventionsarbeit besser vor Übergriffen in Hotellerie und Gastronomie geschützt werden. Beim Mutterschutz sind Zeiten im selben Betrieb bei Saisonbetrieben zusammenzurechnen.

Das Tourismusmarketing durch die Österreich Werbung soll weiterentwickelt werden. Marketingmaßnahmen zur Förderung des Ganzjahrestourismus und der Internationalisierung sollen verstärkt werden. Die Marketingorganisation werde "bedarfsgerecht ausgestattet". Die Marke "Urlaub in Österreich" soll aber ohnehin weiter gezielt auf bewährte Stärken setzen: Als nachhaltige Urlaubsdestination punkte Österreich etwa mit seiner Stellung als führendes Wintersportland, Top-Kulinarikdestination, Land für Kultur- und Naturerlebnisse sowie hervorragender Standort für Kongresse, Messen und Events.

Auch die Regelungen für Trinkgeldpauschale samt sogenannter TRONC-Systeme werden evaluiert. Der sogenannte Tourismusmasterplan "Plan T" soll weiterentwickelt werden. In einem Stakeholderprozess sollen die Auswirkungen wichtiger Trends wie Klimawandel, Digitalisierung oder Fachkräftebedarf und die Bedeutung sozialer Nachhaltigkeit wie der Tourismusakzeptanz für die Zukunft der Branche adressiert werden. "Hilfestellungen für Regionen mit unbalanciertem Tourismus werden angeboten, um eine ausgewogene Auslastung zu erreichen." Unterstützt werden Betriebe und Regionen den Angaben zufolge beim Erreichen des Umweltzeichens.

Kritisch hinterfragt wird die grenzüberschreitende Flusskreuzschifffahrt. Diese werde hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wertschöpfung, Arbeitsbedingungen, Infrastruktur und Emissionen untersucht und erforderlichenfalls mit geeigneten Maßnahmen reagiert.

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