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In dem konkreten Fall erwarb eine Linzerin Ende 2019 von der Internetplattform hoxami.com um 334 Euro Gutscheine für ein Hotel in Kaprun. Als sie die diese Anfang 2020 einlösen wollte, hieß es, das Zimmerkontingent sei erschöpft. Als sie 2024 neuerlich einen Hotelaufenthalt buchen wollte, verweigerte das Hotel die Leistung, da der Gutschein nicht mehr gültig sei. Ein Gutschein, der üblicherweise 30 Jahre lang gültig ist, kann aber nur befristet werden, wenn gleich starke Vertragspartner eine Verkürzung individuell vereinbaren.
Das Hotel bestimmte den Zeitraum der Einlösung. Obwohl der Linzerin keine passenden Termine angeboten wurden, hatte sie keine Möglichkeit, eine Rückzahlung des Kaufpreises zu erwirken. Weder das Hotel noch hoxami.com lenkten ein, begründeten die Arbeitnehmervertreter den Gang zum Gericht. In zweiter Instanz wurde hoxami.com zur Zahlung des Kaufpreises verurteilt.
ILLUSTRATION - 19.12.2021, Niedersachsen, Göttingen: Ein Umschlag mit der Aufschrift "Gutschein" steht vor den Lichtern von einem Weihnachtsbaum auf einem Tisch. Gutscheine sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk. Foto: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++.