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Das gilt etwa, wenn man das Camping-Equipment anderer beschädigt oder Brände verursacht. Aber sie fungiert quasi auch als Rechtsschutz, so die Versicherungsexperten. Denn sie prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und schützt vor unberechtigten Forderungen.
Wer campen geht, braucht oft auch so einiges an Ausrüstung. Da lohnt sich ein guter Versicherungsschutz für Inventar und Technik. So sind laut Experten je nach Tarif neben Haushaltsgeräten auch Markisen, Solaranlagen oder Sportgeräte geschützt. Deshalb sollten sich Camper erst einmal informieren, was ihre Haushaltsversicherung bereits alles abdeckt.
Vor einem Camping-Trip ins Ausland sollte man auch eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung seien darin meist auch ambulante und stationäre Behandlungen sowie Rücktransporte eingeschlossen.
WAGING AM SEE - DEUTSCHLAND: FOTO: APA/APA (dpa-tmn/Tobias Hase)/Tobias Hase
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