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Je früher die Tickets gebucht werden, desto günstiger sind sie. Entfällt der Skitag aber wegen Unfall oder Krankheit, haben die Kunden keinen Rechtsanspruch, ihr Geld zurück zu bekommen. Die Skipässe sind nicht stornierbar und nicht übertragbar.
Die AK brachte folgendes Beispiel: Ein am 27. Dezember gekauftes Online-Tagesticket für einen Erwachsenen am Hochficht für denselben Tag ergab einen Preis von 68 Euro, ein Ticket für einen Tag in den Semesterferien, den 17. Februar 2025, kostete hingegen am 27. Dezember nur 45 Euro. Das sind um 34 Prozent weniger. Auf der Wurzeralm kostete das Ticket am Skitag in der Weihnachtswoche 64,50 Euro und im Vorhinein für die Semesterwoche 45,50 Euro. In Hinterstoder betrugen die Preise 69,50 bzw. 49 Euro.
"Es gilt schon: Je früher umso günstiger", sagte Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz. "Allerdings weiß ich nicht, ob und um wie viel ich das Ticket günstiger kaufe, weil ich nicht weiß, wo die Preisdecke ist", strich sie die totale Unsicherheit bei den Preisen heraus. Die Spanne lag etwa beim Hochficht zwischen 45 und 68 Euro für einen Tagespass am selben Tag, wobei von 3. Dezember 2024 bis 5. Februar 2025 jeden zweiten bis dritten Tag geschaut wurde.
"Wir sehen keinen Grund für das dynamic pricing, weil die Skigebiete nicht an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen", erklärte Weiß. "Im Vergleich zum Vorjahr haben wir bis zu 30 Prozent Preissteigerung bei einem Hochsaisonticket festgestellt." Mit den dynamischen Preisen werde ein Vergleich in Zukunft sehr schwierig. "So kommen höhere Preise durch die Hintertür."
Völlig durch die Finger schaut man, wenn man sich im Vorverkauf eine günstige Liftkarte sichert und am betreffenden Tag krank wird. Am Hochficht gibt es "in Ausnahmefällen" und "nach jeweiligem Ermessen" Kulanzlösungen, etwa bei "schwerer Krankheit". Wurzeralm/Hinterstoder gewähren im Krankheitsfall zwar Rückerstattungen gemäß der AGB. Laut diesen ist die Rückvergütung aber "nur bei Skiunfällen" für "Skipässe mit einer Gültigkeitsdauer ab 2 Tagen" möglich. Erkrankungen oder Einzeltickets sind nicht umfasst. Die AK würde hier "eine Absicherung mit einer günstigen Versicherungslösung andenken", sah Weiß eine Möglichkeit. Für Vielfahrer sei aber immer noch eine Saisonkarte die günstigere und sicherere Variante.
Sind die Lifte wegen Schlechtwetters eingestellt, bieten die Skigebiete "aus Kulanz" einen Gutschein für die voraus bezahlte Tageskarte an. Laut Ansicht der AK ist diese Vorgehensweise rechtswidrig. Kann das Skigebiet die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen, bestehe ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Betroffene könnten sich in diesen Fällen an die AK Oberösterreich wenden.