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Für eine solche müssen jedoch unter anderem die restlichen Wohnungseigentümer im Haus zustimmen. Im Jahr 2024 sind laut Gaal insgesamt 709 Anträge auf eine Bewilligung bei der Baupolizei eingelangt. Gleichzeitig wurden 337 Anzeigen im Referat Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei (MA 37) registriert.
Mit 44 Anzeigen wurden die meisten externen Anzeigen im zweiten Bezirk vermerkt. Dahinter liegen der erste Bezirk mit 33 sowie der dritte Bezirk mit 28 Anzeigen. Nach deren Eingang wird zunächst eine Internetrecherche durchgeführt, wie es hieß. Die Behörde sucht nach etwaigen Angeboten auf einschlägigen Plattformen wie etwa "Airbnb" oder "Booking.com".
Zusätzlich erfolgt in den meisten Fällen eine persönliche Begutachtung vor Ort. Hierbei werden die betroffenen Wohneinheiten mit den gesichteten Internet-Angeboten abgeglichen, teilte man mit. "Teilweise finden wir ganze Häuser, die unrechtmäßig vermietet werden. Von außen würde man das nicht vermuten, doch innen gibt es dann häufig ganz eindeutige Anzeichen wie eine eigene Rezeption", berichtete Günter Nast von der Baupolizei.
"Mit der Bauordnungsnovelle ist es uns gelungen, den internationalen Trend zur Kurzzeitvermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu regulieren. Es war immer klar, dass wir den ursprünglichen Gedanken der Vermietung der eigenen vier Wände - während einer Abwesenheit wie einer längeren Reise - bewahren wollen", hob Gaal hervor. Allerdings dürfe es nicht dazu kommen, dass in bestimmten Grätzeln Wohnungen im großen Stil dem Wohnmarkt entzogen werden, wie es in anderen Metropolen der Fall sei, betonte sie.