Personalverrechner:innen sind für die Verbuchung von Gehältern zuständig und werden deswegen auch als Lohnbuchhalter:innen oder Personalreferent:innen bezeichnet. Bestens informiert über geltendes Recht, sind Personalverrechner:innen der ideale Ansprechpartner, wenn es um Bilanzbuchhaltung geht. Die Jobaussichten gelten als gut, das Gehalt als Durchschnitt.
Was macht ein/e Personalverrechner:in?
Personalverrechner:innen sind für die Arbeitszeiterfassung und Abrechnung der Arbeitnehmer:innen zuständig. Des Weiteren überwachen Lohnbuchhalter:innen Verträge, Dienstreisen sowie Entsendungen von Mitarbeiter:innen. Um die Aufgaben gewissenhaft und strukturiert zu erledigen, arbeiten Personalverrechner:innen mit hochwertiger Software, welche die Buchhalter:innen bei ihren Aufgaben unterstützt. Im Unternehmen arbeiten Personalverrechner:innen üblicherweise zusammen mit den Kolleg:innen aus dem Rechnungswesen sowie den Fachkräften des Personalwesens und der Finanzabteilung.
Passt der Beruf zu mir?
Personalverrechner:innen sollten außer eines ausgeprägten kaufmännischen Verständnisses eine Leidenschaft für rechtliche Themen mitbringen. Dabei stehen Sachverhalte aus den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht sowie steuerrechtlichen Themen im Vordergrund. Nur so sind Personalverrechner:innen imstande, auch für unübliche Berufsgruppen Lohn- und Gehaltsverrechnungen zu erstellen. Personalverrechner:innen müssen ebenso wichtige Abgabetermine im Blick behalten, sicher im Umgang mit branchentypischer Soft- und Hardware sein sowie Beratungsfunktionen übernehmen können. Als persönliche Kompetenzen kommen Lohnbuchhalter also um analytisches und logisches Denken nicht herum. Nur so erkennen Buchhalter:innen wirtschaftliche Zusammenhänge und bieten Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Außerdem sollten Personalverrechner:innen einen großen Fokus auf die branchenübliche Verschwiegenheitspflicht legen. So sind Bilanzbuchhalter:innen von der Zeugenablegung in Straf,- Zivil und Verwaltungsverfahren befreit.
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Personalverrechner:in Einsatzbereiche
Lohnbuchhalter:innen lassen sich branchenübergreifend in allen Unternehmen finden. Mit einem breiten Wissen ausgestattet wenn es um rechtliche Themen rund um das Arbeits- und Sozialversicherungspflicht geht, sind Personalverrechner:innen innerhalb des Unternehmens der/die erste Ansprechpartner:in, wenn es um Lohnbuchhaltung, Arbeitszeiterfassung und andere Human-Resources-Themen geht.
Ausbildung
Personalverrechner:innen lassen sich in privaten Akademien ausbilden, um in der Lohnbuchhaltung in Verbindung mit rechtlichen Themen geschult zu werden. Für Unternehmen bietet es sich an, Mitarbeiter:innen der Personalabteilung zu schulen und für diese eine Ausbildung als Personalverrechner:in zu ermöglichen. Einerseits dauert die Ausbildung lediglich ein paar Wochen bis Monate und andererseits erlangen Teilnehmer:innen entsprechender Kurse ein umfangreiches Wissen, wenn es um Lohnbuchhaltung sowie arbeitsrechtliche Themen geht. Außer Präsenzveranstaltungen besteht ebenso die Möglichkeit, die Ausbildung zum/zur professionellen Personalverrechner:in online zu absolvieren. Hierfür lassen sich zahlreiche Akademien finden, die solche Kurse anbieten.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum/zur Personalverrechner:in kann je nach persönlicher Präferenz neben dem Beruf innerhalb mehrere Monate oder auch im Rahmen von Intensivkursen innerhalb mehrerer Wochen absolviert werden.
Wo kann man die Ausbildung absolvieren?
Das Personalverrechner:innen-Diplom kann unter anderem an den folgenden Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen erlangt werden:
Weiterbildung
Weiterbildung ist für Personalverrechner:innen nicht nur eine Wahl, sondern eine Pflicht. Damit ständig wechselnde Gesetze nicht außer Acht gelassen und die bestehenden Fähigkeiten erweitert werden, verlangt die Bilanzbuchhaltungsbehörde von allen Personalverrechner:innen die Absolvierung von 15 Lehreinheiten im Jahr.
Gehalt: Wie viel verdient ein/e Personalverrechner:in?
Personalverrechner:innen verdienen ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt in Höhe von 37.800 €.
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Jobaussichten
Die berufliche Zukunft von Personalverrechner:innen ist gesichert. Bilanzbuchhaltung wird alleine aufgrund staatlicher Richtlinien von jedem Unternehmen gefordert. Somit müssen sich Lohnbuchhalter:innen nicht unbedingt auf ein Wirtschaftsfeld konzentrieren, sondern können branchenübergreifend in jedem Unternehmen anfangen, in dem Lohnbuchhaltung stattfindet. Besonders erfahrene Lohnbuchhalter:innen werden insbesondere in Steuerrechts- und Wirtschaftsprüfungskanzleien sehr gefragt.
Selbstständige Personalverrechner:innen
Abgesehen von festangestellten Lohnbuchalter:innen ist der Weg in die Selbstständigkeit üblich. Personalverrechner:innen, die sich auf ganz besondere Sachverhalte spezialisiert haben, werden keine Probleme bei der Auftragssuche haben. Besonders attraktiv sind selbstständige Personalverrechner:innen für Unternehmen, die sich nicht langfristig an einen/r Mitarbeiter:in binden wollen, sondern eine temporäre Personallücke lediglich kurzfristig abdecken möchten. Hier sind besonders Buchhalter:innen mit einer umfangreichen Berufserfahrung gefragt.