2022 wurde in Österreich ein Klimabonus eingeführt, der klimafreundliches Verhalten fördern und als Ausgleich für die CO2-Steuer dienen soll. Die zweite Auszahlungswelle startete im Februar 2023. Wer den Klimabonus bekommt, wie hoch er ist und was man dafür tun muss.
Was ist der Klimabonus in Österreich?
Der Klimabonus soll zum Klimaschutz in Österreich beitragen - und zwar wie folgt: Im Zuge der ökosozialen Steuerreform, die im Februar 2022 im Bundesrat beschlossen wurde, bekommt klimaschädliches CO2 einen Preis. Die überschüssigen Einnahmen dieser CO2-Steuer fließen in den regionalen Klimabonus zurück, der laut Umweltministerium als Abfederung der CO2-Bepreisung dient. Je weniger CO2 verbraucht wird, desto mehr Geld kann in den Klimabonus reinvestiert werden.
Während die CO2-Steuer also klimaschädliches Verhalten teurer macht und zu klimafreundlichem Verhalten motivieren soll, stellt der Klimabonus einen Ausgleich für jene Menschen dar, die nicht so einfach auf klimaschonende Alternativen umsteigen können.
Dazu ist der Klimabonus regional gestaffelt: Die Höhe der Bonuszahlung richtet sich nach der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Da Menschen in ländlichen Gegenden mit einem weniger gut ausgebauten Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln stärker auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind - und die Treibstoffpreise aufgrund der CO2-Steuer steigen -, erfolgt die Staffelung des Bonus nach Wohnsitz. Je urbaner der Wohnort, desto weniger zusätzliches Geld gibt es. Je ländlicher der Wohnort, desto höher ist die Ausgleichszahlung.
Auch interessant:
Wer bekommt den Klimabonus?
Der Klimabonus wird jährlich, ab September 2022, ausbezahlt und soll auch in den kommenden Jahren ausgeschüttet werden. Anspruch hat laut Umweltministerium jede natürliche Person, die ab dem Jahr 2022 mindestens 183 Tage (6 Monate) in Österreich mit einem Hauptwohnsitz gemeldet war - unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Wird der Wohnsitz innerhalb des Jahres gewechselt, so wird der Hauptwohnsitz zur Berechnung herangezogen, an dem man die überwiegende Anzahl von Tagen gemeldet war.
Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr - also Kindern und Jugendlichen - steht der halbe Klimabonus zu. Der Betrag wird dabei auf jenes Konto überwiesen, auf das auch die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt.
Wann wird der Klimabonus 2023 ausbezahlt?
Der neue Klimabonus für das Jahr 2023 wurde noch nicht ausgezahlt. Das liegt daran, dass erst im Februar 2023 die zweite Auszahlungswelle für den Klimabonus 2022 gestartet ist. Diese Abwicklung ist laut Umweltministerium bereits voll in Gang. Dabei handelt es sich aber nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023, sondern um die Auszahlung für jene Personen, die zum Beispiel im Laufe des ersten Halbjahres 2022 ihren Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt haben oder erst geboren wurden.
Bis der Klimabonus für das Jahr 2023 ausbezahlt wird, kann es also dauern. Ein genaues Datum wurde seitens der Verantwortlichen noch nicht bekannt gegeben.
Regionaler Klimabonus: Höhe und Sockelbetrag 2023
Der Klimabonus ist ab 2023 regional gestaffelt und orientiert sich am Hauptwohnsitz der jeweiligen Person.
2022 wurde der Bonus aufgrund der steigenden Inflation einmalig auf 250 Euro erhöht. Hinzu kommt noch ein Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 250 Euro. Damit bekommen Erwachsene für das Jahr 2022 insgesamt 500 Euro und Kinder bis zum 18. Lebensjahr 250 Euro ausbezahlt.
Der regionale Klimabonus geht von einem Sockelbetrag wie beispielsweise 100 Euro aus. Zusätzlich erhält man einen Regionalausgleich, der vom Wohnort beziehungsweise der Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel abhängig ist. Laut Finanzministerium gilt: "Je schlechter der Wohnort einer Person an den öffentlichen Verkehr angeschlossen ist und je weniger Infrastruktur die Person lokal zur Verfügung hat, desto höher wird ab 2023 der Regionalausgleich ausfallen."
Die konkrete Höhe des Klimabonus für die nächsten Jahre wird laut Umweltministerium erst festgelegt und soll sich an der Entwicklung des CO2-Preises orientieren.
Kategorie | Definition | Höhe des Klimabonus |
---|---|---|
Kategorie 1 | Städtische Zentren mit sehr guter Infrastruktur und Anbindung an Öffis (Wien) | Sockelbetrag (z:B.: 100 Euro) |
Kategorie 2 | Städtische Zentren mit guter Infrastruktur und Anbindung an Öffis (z.B.: Graz, Salzburg etc.) | Sockelbetrag plus 33 Prozent (z.B.: 133 Euro) |
Kategorie 3 | Städtische Zentren und Umland mit einer grundlegenden Ausstattung an Öffis (z.B.: Mittersill oder Wolfsberg etc.) | Sockelbetrag plus 66 Prozent (z.B.: 167 Euro) |
Kategorie 4 | Ländliche Gemeinden mit einer grundlegenden Ausstattung an Öffis (z.B.: Mariazell oder Werfen) | Sockelbetrag plus 100 Prozent (z.B.: 200 Euro) |
Menschen mit einer Beeinträchtigung, für die eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, bekommen sowohl den vollen Sockelbetrag als auch den vollen Regionalausgleich. Der Wohnort ist in diesem Fall nicht ausschlaggebend.
Karte zum Klimabonus der Statistik Austria nach Kategorien:
(rot = Kategorie 1, gelb = Kategorie 2, hellgrün = Kategorie 3, grün = Kategorie 4)
Wie bekommt man das Geld?
Um den Klimabonus zu erhalten, muss man aktiv nichts tun, er wird automatisch übermittelt. Die Auszahlung kann auf 2 Arten erfolgen:
eine automatische Überweisung auf das Konto: Das gilt für all jene Personen, die regelmäßig Geld vom Staat überwiesen bekommen (z.B.: Kindergeld, Pflegegeld, AMS-Geld, Pension, Steuerausgleich etc.) beziehungsweise deren aktuelle Kontonummer beim Finanzamt (www.finanzonline.at) aufliegt.
als Gutschein per Post: Wer über kein Konto verfügt, erhält den Klimabonus als Gutschein mit der Post - in Form eines RSa-Briefes. Ein RSa-Brief wird nur an die betreffende Person selbst ausgehändigt. Das kann durch eine persönliche Übergabe erfolgen oder der Brief kann mit einem gültigen Lichtbildausweis in einer Postfiliale abgeholt werden.
Der Klimabonus-Gutschein kann entweder bei diversen Unternehmen eingelöst oder beim Bankpartner "bank99" in Bargeld umgetauscht werden.
Weiterführender Link:
Der Klimabonus-Gutschein kann in über 10.000 Annahmestellen eingelöst werden.
Wer den Gutschein nicht persönlich entgegen nehmen kann, hat die Möglichkeit, ein "Klimabonus Vollmacht Formular" (Ausweis-Informationen und Unterschrift müssen unbedingt vorhanden sein) auszufüllen. Damit erteilt man einer volljährigen Person im gleichen Haushalt die Vollmacht, den Klimabonus stellvertretend zuhause entgegenzunehmen. Die Vollmacht gilt jedoch nicht für eine Abholung in der Postfiliale.
Wichtig!
Das Formular für die Vollmacht müssen nur jene Personen ausfüllen, die einen Gutschein erhalten und diesen nicht persönlich zuhause entgegen nehmen können bzw. eine bevollmächtigte Person mit der Annahme des Klimabonus-Gutscheins beauftragen wollen.
Klimabonus noch nicht bis Oktober 2022 erhalten?
Wer den Klimabonus 2022 noch nicht erhalten hat, aber dazu berechtigt ist (siehe: Wer bekommt den Klimabonus?), erhält seinen Bonus laut Finanzministerium noch. Seit Februar 2023 werden die verbleibenden Klimaboni ausgezahlt. Dabei handelt es sich nicht um den neuen Klimabonus für das Jahr 2023. Es bekommen jene Menschen den Klimabonus, die 2022 anspruchsberechtigt sind, jedoch bisher noch keine Auszahlung erhalten haben.
Kommt es trotz Berechtigung zu einer verzögerten Auszahlung, kann dies laut Ministerium eine der folgenden Ursachen haben:
Man hat erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 den Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt. Somit konnte die Grundvoraussetzung für den Klimabonus zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht erfüllt werden, die Auszahlung erfolgt daher verzögert. Gleiches gilt für Kinder, die im ersten Halbjahr 2022 geboren wurden.
Man ist nicht-österreichische:r Staatsbürger:in, hat einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (gem KliBG §2) und hat den Klimabonus trotz Anspruch noch nicht erhalten? Bei einigen Gruppen von EU-Staatsbürger:innen bzw. Drittstaatsangehörigen kam es zu Problemen bei der automatisierten Anspruchsprüfung durch das Innenministerium. Die Auszahlung erfolgt ab Februar 2023.
Im Sonderfall, dass die Zustellung des Klimabonus-Gutscheins nicht funktioniert hat, wird dieser in den kommenden Wochen direkt aufs Konto überwiesen. Die Gutscheine werden nicht erneut versandt. Dazu sollte man die erforderlichen Daten mittels Kontaktformular übermitteln und im Feld "Art Ihrer Anfrage" den Punkt "RSa-Brief Abholung nicht möglich" auswählen – alle Infos unter: www.klimabonus.gv.at/kontakt/.
Nichts davon trifft zu? Es wird nochmals versichert: jedes Anliegen wird bearbeitet und jeder Anspruch berücksichtigt. Man wird den Klimabonus ab Februar 2023 bekommen.