In einem Simmeringer Hallenbad ist es in der Garderobe zu einem kuriosen Streit gekommen. Eine 57-jährige Wienerin hat sich wie üblich nach dem Schwimmen in der Garderobe umgezogen.
Trotz getrenntem Frauen- und Männerbereich
Dass sie dabei ganz nackt war, hat bis zu diesem Tag niemanden mehr gestört. Das Hallenbad hat einen getrennten Frauen- und Männerbereich. Doch an diesem Tag war zu selben Zeit eine Mutter mit ihrem kleinen Sohn in der Umkleide, die sich dadurch belästigt fühlte, berichtet "Die Presse".
Die 57-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Sie ist seit Jahren schon im Simmeringer Bad und bis zu dieser einen besonderen Situation hatte die Frau noch nie Probleme gehabt.
Darum entbrannte der Streit
"Der Sohn schaute mich von oben bis unten an, sagte etwas zu seiner Mutter, die daraufhin etwas zu ihm sagte. Dann forderte sie mich auf, ich solle die Umziehkabine benutzen, da meine Nacktheit unangenehm und für ihren Sohn schlecht sei", erzählt die 57-Jährige in einem Brief an die "Wiener Bäder".
Sie antwortete der Mutter, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund gebe, sich zu verhüllen und wenn es ihr unangenehm wäre, könne sie ja gern die Familiengarderobe benutzen. Daraufhin entbrannte der Streit. Die Mutter, die sich selbst gerade umzog, trug einen Burkini, worüber sich die Wienerin nun belästigt fühlte.
Der Fall landete bei den Wiener Bädern. Laut Martin Kotinsky, Sprecher der Wiener Bäder, ist keine der beiden Frauen im
Unrecht. Es ist erlaubt in der Garderobe nackt zu sein.
Wie nackt darf man im Bad sein?
Das Gesetz bzw. die Badeverordnung ist hier ganz klar. Die Schwimmhallen in den Wiener Bädern dürfen nicht nackt betreten werden. In den Garderoben, vor allem weil in den allermeisten Fällen die Garderoben getrennt sind, darf man aber sehr wohl unbekleidet sein.
Mit dem Burkini im Schwimmbad
In Wiener Bädern sind Burkinis erlaubt, allerdings muss es ein "echter Burkini" sein. Mit anderen Worten muss er aus synthetischen Badeanzugstoff bestehen. Nicht erlaubt ist das Schwimmen in "nachgemachter" Kleidung, also mit einer "Leggings" und einem Shirt aus Baumwolle. Das würde als Straßenkleidung bewertet werden und wäre dementsprechend verboten.