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Gewaltenteilung: Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit (in Österreich)

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Statue der Justizia, Gewaltenteilung: Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit

©Elke Mayr
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Gewaltenteilung bedeutet in der Politik die Trennung von Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Welchen Sinn die Gewaltenteilung hat und wie sie in Österreich funktioniert.

Gewaltenteilung einfach erklärt

Bei dem Begriff der Gewaltenteilung handelt es sich um ein wesentliches Organisations- und Funktionsprinzip rechtsstaatlicher Ordnung. Vereinfacht gesprochen werden mit der Gewaltenteilung staatliche Aufgaben auf drei Bereiche aufgegliedert: Die Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung) und die Judikative (Rechtsprechung).

Innerhalb einer Gewaltenteilung existieren diese drei Bereiche unabhängig voneinander, während sie einander aber gleichzeitig gegenseitig kontrollieren und Machtbefugnisse der jeweils anderen Teile einschränken. Mit der Gewaltenteilung soll vermieden werden, dass ein Teil des Staates die anderen Teile dominieren kann. So soll der Theorie nach staatlicher Willkür vorgebeugt werden.

Was ist die Legislative?

Die Legislative ist zuständig für die Gesetzgebung eines Landes. In Österreich findet der Gesetzgebungsprozess auf nationaler Ebene im Nationalrat statt. Auf Landesebene sind die Landtage für die Gesetzgebung verantwortlich, und in den Gemeinden die Gemeinderäte.

Hier wird ein föderales Element deutlich, welches sich auch in der Judikative und der Exekutive widerspiegelt. Die Aufteilung der staatlichen Verantwortlichkeiten auf nationale Ebene, Landes- und Gemeindeebene ist ein vertikaler Aspekt der Gewaltenteilung – hier werden Zuständigkeiten von oben nach unten auf verschiedene Ebenen verteilt.

Dies steht im Gegensatz zur horizontalen Ebene, in der sich Zuständigkeiten zum Beispiel auf Bundesebene auf Legislative, Exekutive und Judikative aufteilen. Österreich ist eine repräsentative, parlamentarische Demokratie, daher spielen auch die Parteien eine wichtige Rolle im Staatswesen. Weil die Regierung, und somit die Kontrolle über die Exekutive, in der Regel durch die stimmenstärkste Partei kontrolliert wird, obliegt den Oppositionsparteien in der Legislative auch die Kontrolle der Regierung, und somit der staatlichen Verwaltung. Aus diesem Grund müssen Regierungsmitglieder dem Parlament auch über ihr Handeln Rede und Antwort stehen.

Was ist die Exekutive?

Die Exekutive wird gerne auch als "Verwaltung" übersetzt. Ihre Aufgabe ist es, die von der Legislative beschlossenen Gesetze sowie die von der Judikative gefällten Urteile umzusetzen. Dafür darf die Exekutive im Rahmen gesetzlicher Vorgaben Zwangsmittel einsetzen.

Die Exekutive hat im Staat das Gewaltmonopol. Zu ihr gehören zivile Strukturen, wie etwa Beamte und Vertragsbedienstete in Bundesbehörden, aber auch bewaffnete Kräfte wie die Polizei und das Militär. Regierung und Bundespräsident werden auf nationaler Ebene ebenso zur Exekutive gerechnet, wie Landesregierungen, Bezirksverwaltungsbehörden oder Gemeindeverwaltungen auf den untergeordneten, lokalen Ebenen des österreichischen Bundesstaates.

Was ist die Judikative?

Die Judikative ist für die Rechtsprechung eines Landes verantwortlich. Im Rahmen der Gewaltenteilung bedeutet das für Österreich, dass während der Nationalrat Gesetze beschließt und die Regierung kontrolliert und die Regierung sowie deren Exekutivorgane die Gesetze umsetzen, der Judikative die Interpretation der Gesetze obliegt.

Die Judikative wägt ab, ob bestimmte Verhaltensweisen rechtskonform sind oder nicht. So kann gegen verschiedene Behördenbescheide von unterschiedlichen Gerichten Einspruch erhoben werden. Die Judikative prüft ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit von Regierungsvorhaben oder neuen Gesetzen.

Diese Rolle obliegt dem Verfassungsgerichtshof, der sich selbst als "Hüter der Verfassung" bezeichnet. Auch die Judikative ist auf allen vertikalen Ebenen Österreichs zu finden. Zur ihr gehören der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof, sowie auf Landesebene die Landes- und Oberlandesgerichte, und die Bezirksgerichte auf der Gemeindeebene. Zu den Organen der Gerichtsbarkeit, wie die Judikative noch genannt wird, gehören unter anderem Richter:innen, Laienrichter:innen aus dem Volk sowie Staatsanwält:innen.

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Ist Gewaltenteilung dasselbe wie Gewaltentrennung?

Gewaltenteilung kann Elemente einer Gewaltentrennung beinhalten, muss es aber nicht. Gewaltentrennung bedeutet, dass Angehörige eines staatlichen Teilbereichs, zum Beispiel der Legislative, den anderen beiden Teilbereichen nicht angehören dürfen. In Österreich sind Elemente der Gewaltentrennung zum Beispiel im Bundesverfassungsgesetz zu finden.

So heißt es im § 92 über den Obersten Gerichtshof: "Dem Obersten Gerichtshof können Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung, eines allgemeinen Vertretungskörpers oder des Europäischen Parlaments nicht angehören". Judikative und Legislative werden somit voneinander getrennt.

Und in § 94 heißt es: "Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt". Somit sind auch Judikative und Exekutive voneinander getrennt.

Allerdings ist die Gewaltentrennung kein Automatismus im Rahmen der Gewaltenteilung. So sind Mitglieder der Bundesregierung – also der Exekutive – gleichzeitig Mitglieder des Nationalrats – also der Legislative. Allerdings darf der Bundespräsident als Staatsoberhaupt (Exekutive), nicht Teil des Nationalrats (Legislative) sein. Ebenso wenig dürfen Richter:innen (Judikative) gleichzeitig ein Ministeramt (Exekutive) bekleiden.

Die österreichische Bundesverfassung B-VG: Bundes-Verfassungsgesetz in der gegenwärtigen Fassung mit wichtigen Nebenverfassungsgesetzen (Manz Taschenausgaben (MTA))

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Wieso gibt es die Gewaltenteilung?

Die Gewaltenteilung soll staatlicher Willkür vorbeugen. Der Ursprung dieses staatsphilosophischen Konzepts reicht bis in die Antike zurück. In der Neuzeit wurde es von bürgerlichen Philosophen wie zum Beispiel dem britischen Staatstheoretiker John Locke wieder aufgegriffen.

Locke gilt als einer der frühen Vordenker des Liberalismus. Die Gewaltenteilung war für Menschen wie Locke ein Gegenentwurf zum absolutistischen Staat, welcher alle Aspekte staatlichen Handelns in den Händen einer Person konzentriert, dieser Person somit uneingeschränkte Macht über die in einem Staatsgebiet lebenden Menschen verleiht.

Sinn der Gewaltenteilung ist hingegen die Beschränkung und Kontrolle staatlicher Macht innerhalb der Strukturen des Staatswesens. Die Idee ist, dass das Agieren eines Teilbereichs des Staates immer durch einen anderen Teilbereich blockiert werden kann. Das ist ein durchaus spannungsgeladener Prozess, der von heftigen öffentlichen politischen Diskussionen und Debatten begleitet werden kann.

So ist in Österreich zum Beispiel die zur Judikative gehörende Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und somit in ihrem Agieren von Entscheidungen der Regierung, also der Exekutive, abhängig. Sie soll in Gerichtsverfahren die Interessen des Staates vertreten, gleichzeitig aber trotz Weisungsgebundenheit objektiv, also neutral, agieren. Aufgrund dieser Situation kommt es immer wieder zu Vorwürfen, dass die Staatsanwaltschaft in Österreich „politisiert“ sei, also Regierungsinteressen diene, und somit nicht im Sinne der Gewaltenteilung und Trennung agiere.

Welche Rolle spielt der Bundespräsident im Rahmen der Gewaltenteilung?

Als von der Bevölkerung direkt gewähltes Staatsoberhaupt spielt der Bundespräsident in Österreich eine durchaus wichtige Rolle. Er ernennt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, sowie die Mitglieder des Regierungskabinetts. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers kann er einzelne Minister:innen entlassen.

Liegt ein Misstrauensvotum des Nationalrats gegen die Bundesregierung vor, muss er diese ihres Amtes entheben und Neuwahlen einleiten. Auch ohne Misstrauensvotum kann der Bundespräsident die Regierung entlassen. Allerdings ist es für den Bundespräsidenten in der Praxis sehr schwierig, gegen den Mehrheitswillen des Nationalrats eine von ihm selbst bestimmte Bundesregierung einzusetzen.

Daneben beurkundet der Bundespräsident vom Nationalrat beschlossene Gesetze, nur durch seine Unterschrift erhalten sie Rechtsgültigkeit. Der Bundespräsident ist außerdem der Oberbefehlshaber des österreichischen Bundesheeres, was dessen führende Rolle in der Exekutive noch einmal deutlich unterstreicht. Allerdings wurde diese Kompetenz bislang nicht ausgetestet.

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