Ein Justizwachebeamter hat sich am Freitag nach der Flucht eines Untersuchungshäftlings im Februar vor Gericht verantworten müssen. Aber nicht, weil dem Beamten der terrorverdächtige Insasse entwischt war, sondern weil er danach behauptete, von dem Häftling einen Fausthieb erhalten zu haben. Wie Videoaufnahmen aus einer Überwachungskamera zeigten, war dies nicht der Fall.
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