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Die 27 EU-Länder müssen, wenn sie Corona-Aufbaumittel aus der rund 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erhalten, sowohl europäische wie nationale Regelungen einhalten. Dazu gehören auch die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen. Darum müssen die EU-Länder Kontrollen und Prüfungen durchführen. Die EU-Kommission muss sich vergewissern, dass das korrekt funktioniert. Mit der ARF werden seit der Corona-Pandemie Reformen und Investitionen in den EU-Ländern unterstützt.
"Verstöße gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und für staatliche Beihilfen bei den EU-Haushaltsausgaben sind ein hartnäckiges Problem. Wie der Rechnungshof festgestellt hat, haben sich weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedstaaten dem Thema von Anfang an intensiv genug gewidmet", so Jorg Kristijan Petrovič, das für den Bericht zuständige Mitglied des EU-Rechnungshofs. "Da bis Ende 2026 noch Hunderte Milliarden Euro investiert werden müssen, hoffen wir, dass unsere Prüfung dazu beitragen wird, die finanziellen Interessen der EU wirksamer zu schützen."
Für diese Prüfung wählte der Rechnungshof fünf Mitgliedstaaten (Frankreich, Italien, Kroatien, Spanien und Tschechien) aus. Österreich zählte nicht dazu. Der Rechnungshof betont, auch die EU-Kommission habe keine spezifischen Feststellungen zur Einhaltung von Vergabevorschriften und staatlichen Beihilferegelungen gegeben, als sie im ersten Halbjahr 2023 die Kontrollsysteme in Österreich geprüft hatte. Zu diesem Zeitpunkt hätte es aber auch noch keine spezifischen Checklisten bezüglich der Einhaltung von Vergabevorschriften und staatliche Beihilfen für die Prüfung in den Mitgliedstaaten gegeben.
Der Rechnungshof fand in den meisten geprüften Ländern Probleme bei der Überprüfung der Vorschriften bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Den Prüfern zufolge liegt dies teilweise an unklaren Vorschriften: Die EU-Länder hätten keine detaillierten Leitlinien zur Überprüfung erhalten. Im Bericht wird der Kommission daher empfohlen, Anforderungen an die Kontroll- und Prüfsysteme der Mitgliedstaaten für das öffentliche Auftragswesen und staatliche Beihilfen zu definieren. Weiters sollten die Kontrollsysteme der Kommission verbessert werden.
Darüber hinaus verweisen die Prüfer auf Mängel bei den korrektiven Maßnahmen der EU-Länder. Diese könnten dazu führen, dass die Maßnahmen nicht abschreckend genug seien. In der Praxis forderten die EU-Länder die geschuldeten Beträge etwa nicht immer zurück. Empfohlen werden daher "konsequentere Abhilfemaßnahmen bei Verstößen gegen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen".