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Schächten: DiePraxis in Österreich

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Die in Österreich erneut aufgeflammte Debatte über das Schächten von Tieren betrifft in der Praxis nur das Judentum.

Schlachthöfe, die zertifiziertes Halal-Fleisch für Muslime herstellen, betäuben die Tiere vor dem Schlachten, erklärte die Geschäftsführerin der Bundesinnung Lebensmittelgewerbe in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Anka Lorencz, der APA. Wirtschaftsfaktor sei koscheres Fleisch keiner.

Richtlinie in Niederösterreich

Die Aufregung um die geplante Richtlinien zum Schächten in Niederösterreich sieht die Branchenvertreterin gelassen: "Sachlich gesehen ist das kein Thema", sagte Lorencz. Mehr Sachlichkeit wünsche sie sich auch in der politischen Debatte. Das Schächten bei Juden und die Herstellung von Halal-Fleisch für Muslime seien nämlich "zwei ganz verschiedene Sachen". Letzteres benötige gar keine Ausnahmeregelungen laut Tierschutzgesetz.

Eine orthodoxe Auslegung der religiösen Gebote gibt es in der Praxis nur im Judentum. Dabei kommt das sogenannte post-cut Stunning zum Einsatz: Fast zeitgleich mit dem Setzen des Schnittes wird das Tier via Bolzenschuss betäubt. Dies muss in Österreich als Sonderschlachtung in Anwesenheit eines Amtstierarztes durchgeführt werden. Zum Einsatz kommt auch eine Schächttrommel, die vermutlich nur ein Betrieb in Niederösterreich besitzen dürfte.

Die Tiere dürfen nicht an der Betäubung sterben

Muslime betrifft die im Tierschutzgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung für "rituelles Schlachten" in der Praxis nicht. Sämtliche Betriebe würden Schlachtungen nach gängigen Regeln durchführen, bestätigte Günther Ahmed Rusznak, dessen Islamic Information Documentation and Certification GmbH (IIDC) größter Zertifizierer von Halal-Fleisch in Österreich ist. Fast einziger Unterschied: Ein Imam spricht während des Vorganges ein Dankgebet.

Was laut Rusznak bei den Schlachtungen für Halal-Fleisch wichtig ist: "Die Tiere dürfen nicht an der Betäubung sterben." Durchgeführt wird ein Schnitt entlang der Wirbelsäule, wodurch das Tier entblutet, was ebenfalls gängiger Praxis beim Schlachten entspricht. Worüber man laut WKÖ-Vertreterin Lorencz allerdings keine Kontrolle hat, sind etwaige illegale und privat durchgeführte Schlachtungen an hohen islamischen Feiertagen.

Ausnahmen bei der IGGÖ

Auch für Muslime wird Halal-Fleisch zum Teil nach der Ausnahmeregelung hergestellt. Im Gegensatz zum größten Zertifizierer Österreichs betäuben Betriebe, die von der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) begutachtet werden, die Tiere durch den Schächtschnitt selbst. Laut Halal-Beauftragten der IGGÖ, Enis Buzar, gibt es sechs Betriebe in Niederösterreich, Salzburg und dem Burgenland.

Die Herstellung des Halal-Fleisch in den von der IGGÖ zertifizierten Betriebe falle unter die laut Tierschutzgesetz vorgesehenen Ausnahme-Regeln für "rituelle" Schlachtungen. Dabei muss auch immer ein amtlicher Veterinärmediziner anwesend sein. Buzar nennt die Betäubung durch den Schnitt selbst "effektiver" als andere Methoden, da bei anderen rund ein Drittel "schief geht".

Buzar verwies auch auf andere strenge Kriterien für Halal-Fleisch. Etwa, dass übermäßig lange Transportwege verboten seien. Zudem müssen die Tiere einen Sichtschutz tragen, um nicht die Schlachtung zuvor mitzuerleben.

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