Schwimmverband:
Das Gutachten zum Förderbetrug

Es soll systematischen Förderbetrug durch Gangel und Benesch gegeben haben

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Schwimmen - Schwimmverband:
Das Gutachten zum Förderbetrug

Hinter dieser nüchternen Darstellung des Verbandes verbirgt sich der Verdacht auf systematischen Förderbetrug, der vom Sachverständigen der Staatsanwaltschaft bis Juni 2015 aufgearbeitet und auf 204 Seiten penibel aufgelistet wurde. News liegt das Gutachten vor: es geht – so weit lässt sich die Causa vorläufig rekonstruieren – um zumindest 254.598 Euro an Steuergeld, die den staatlichen Stellen zwischen 2006 und 2012 vom Schwimmverband mit falschen oder überhöhten Rechnungen an Förderungen herausgelockt worden sein sollen. Es geht um den Verdacht auf komplex organisierten Betrug mit Hilfe einer Buchhaltung, die diesen Namen nicht verdiente.

Schlüsselfiguren des Schwimmverbandes waren zum damaligen Zeitpunkt Präsident Paul Schauer, Generalsekretär Thomas Gangel und Finanzreferent Walter Benesch. Dieses Triumvirat bediente sich eines Konstrukts aus drei Rechtspersonen: neben dem offiziellen Schwimmverband (OSV) existierte noch ein Pool-Verein sowie eine Tochterfirma, die Pool-GmbH. Laut dem Gutachter wurde „das ganze juristische Konstrukt offensichtlich als Einheit gelebt.“ Laut dem Vereinsrecht hätte der Schwimmverband - jedenfalls nach Ansicht des Gerichtssachverständigen - eine Bilanz erstellen müssen, da er durchwegs Umsätze jenseits der Millionengrenze erzielte. Hat er aber nicht. Präsident Schauer und General Gangel unterfertigten stattdessen laut Gutachten für das Sportministerium Erklärungen, wonach die Verpflichtung zur Bilanzierung für den Schwimmverband aufgrund zu geringer Umsätze nicht bestehe. Statt einer ordentlichen Bilanz und doppelter Buchführung begnügte man sich mit schlichten Excel-Listen.

Was ist da im Rechnungswesen des OSV vor sich gegangen, wenn selbst die neue Verbandsführung „Förderbetrug“ ruft und zur Suspendierung zweier Mitarbeiter schreitet?

Am Beispiel Anja Richter

Die ehemalige Vize-Europameisterin im Turmspringen wurde vom OSV ab 2006 als PR-Beraterin beschäftigt. Am 30. April 2008 genehmigte das Sportministerium die Förderabrechnungen des Schwimmverbandes, darunter eine Abrechnung für Richter in Höhe von 40.500 Euro.

Hier lohnt sich ein Blick auf die vom Sachverständigen Richard Kohlhauser penibel aufgezeigten Details: Dem Gutachter liegt die fragliche Rechnung von Richter vom 15. Oktober 2007 über 40.500 Euro vor. Dazu noch: ein unterschriebener Arbeitsnachweis über PR-Strategie, Journalistenessen etc. sowie monatliche Aufzeichnungen über Arbeitsleistungen. Diese 40.500 Euro werden vom Schwimmverband unverzüglich, am 16. Oktober 2007, auf Richters Konto überwiesen. Allerdings retourniert Richter die 40.500 Euro nur eine Woche später, am 23. Oktober 2007, wieder an den Verband. Der Sachverständige hält dazu fest: Die Verantwortlichen im OSV haben diesen Eingang „nicht erfolgswirksam verbucht.“

Der Sachverständige wertet die Kreisüberweisung zwischen Richter und dem Verband wie folgt: „Betreffend die Rechnung Richter wurde damit eine Ausgabe gefördert, die in der Höhe nicht vorlag.“ Der zu vermutende Grund für die Kreisüberweisung: bei einem Förderansuchen muss dem Sportministerium nicht nur die geförderte Rechnung, sondern auch der dazugehörige Zahlungsbeleg vorgelegt werden.

Das Spiel wiederholt sich im Jahr 2008. Diesmal werden bei den Förderabrechnungen vom OSV die Kosten für Richter mit 43.200 Euro angegeben und mit einem Überweisungsbeleg dokumentiert. Auch diesmal erfolgt die Überweisung an Richter in der Höhe von 43.200 Euro anscheinend nur zum Schein – und weil man für das Sportministerium einen Zahlungsnachweis benötigt. Ein Indiz dafür, dass auch das eine Kreisüberweisung nur für Zwecke der Förderprüfung war: Laut Gutachter wurde „auf dem Buchungsbeleg bereits handschriftlich auf die geplante Rücküberweisung hingewiesen.“

Anja Richter sagt dazu nur: „Ich bin immer davon ausgegangen, dass alles ordnungsgemäß verwendet wurde.“

Am Beispiel Moschos Tavlas

Der Fall des gefeuerten Sportdirektors zeigt ein ähnliches Muster: Am 18. Dezember 2007 werden vom Bankkonto des OSV 14.000 Euro an Tavlas überwiesen. Am 31. Dezember 2007 schickt Tavlas das Geld wieder zurück. Im Verband finden sich insgesamt sechs Honorarbestätigungen, die anscheinend zusammen mit dem Beleg der vorgetäuschten Zahlung in die Förderabrechnung des Schwimmverbandes aufgenommen wurden.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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